Die (neue) freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB

Nach der Vergaberechtsreform sieht das Kartellvergaberecht nunmehr explizit die Möglichkeit vor, in einer sog. Ex-Ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB eine Direktvergabe anzukündigen, dessen Unwirksamkeit innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden kann. Mit diesem Instrument erhält der öffentliche Auftraggeber die Chance, für einen z. B. auf einer Ausnahme beruhenden direkten Vertragsschluss mit einem Unternehmen innerhalb einer sehr kurzen Frist Bestandschutz zu erlangen.

Beim Ausfüllen der im Europäischen Amtsblatt hierfür vorgesehenen Maske ist Folgendes zu beachten: In Ziffer V.2.1) wird nach dem „Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe“ gefragt. Dieses Datum muss laut Information zum Formular vor dem Tag der Absendung der Bekanntmachung liegen bzw. mit diesem übereinstimmen. Das Datum des Vertragsschlusses kann dort aber nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung möglich ist, vgl. Art. 2d Abs. 4, 3. Spiegelstrich der Richtlinie 89/665/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG. Der Eintragende kann im Eintragungszeitpunkt auch nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und i. d. R. fünf, manchmal aber mehr oder auch weniger Tage in Anspruch nimmt.

Auf Nachfrage beim technischen Support des Europäischen Amtsblattes (SIMAP Help Desk) handelt es sich beim Titel der Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung um eine schlechte Übersetzung ins Deutsche. Der Titel „Entscheidung über die Konzessionsvergabe“ erkläre eigentlich diesen Abschnitt besser. Unter Abschnitt V.2.1) soll nämlich nicht den Tag des Abschlusses des Vertrags eintragen werden, sondern den Tag der Entscheidung des Abschlusses des Vertrags. Eine Erläuterung erfolgt am folgenden Beispiel: „Heute haben Sie eine Sitzung mit dem Wirtschaftsteilnehmer zu dessen Gunsten die Zuschlagsentscheidung getroffen wurde. 3 Tage später werden Sie dann die Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung zur Veröffentlichung einreichen. Unter Abschnitt V.2.1. können Sie dann das Datum der Sitzung eintragen (da Sie an diesem Tag ja entschieden haben, an wen der Auftrag vergeben wird).“ Es empfiehlt sich zudem, unter Ziffer II.2.14) „Zusätzliche Angaben“ nochmals darauf hinzuweisen, auf welches Datum in Ziffer V.2.1) abgestellt wird, damit die Bekanntmachung fehlerfrei ist und die Beanstandungsfrist von 10 Kalendertagen mit ihr sicher ausgelöst wird.