Turnusmäßig werden die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen zum 01.01.2018 angepasst.
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Turnusmäßig werden die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen zum 01.01.2018 angepasst.
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. September 2017 (Az. XII ZR 114/16) entschieden, dass eine sogenannte Schriftformheilungsklausel mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder individuell vereinbart ist.
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Der 7. Zivilsenat hat in seiner bisher unveröffentlichten Entscheidung vom 26.10.2017, Az. VII ZR 16/17, das Bestehen eines Entschädigungsanspruchs des Auftragnehmers nach Beendigung des Annahmeverzugs (d. h. dem Stillstand der Bautätigkeit und einer daraus folgenden Verzögerung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Gründe) verneint.
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Mit Beschluss vom 01.06.2017 (Aktenzeichen: VK 1-47/17) hat die Vergabekammer des Bundes entschieden, dass der Auftragswert für die Ausschreibung von baubegleitenden Rechtsberatungsleistungen nicht mit dem Auftragswert des Bauauftrages zusammenzurechnen ist. Auch bei einer funktionalen Betrachtungsweise im Sinne des EuGH sind baubegleitende Beratungsleistungen nicht als Teil des Bauauftrages anzusehen. Ebenso wenig ist bei der Auftragswertschätzung für einen Interimsvertrag der Auftragswert des Hauptauftrags mit zu berücksichtigen.
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.07.2017 (Az.: X ZR 71/16) entschieden, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers eine Vorleistungspflicht des Bestellers wirksam vereinbart werden kann, soweit diese aus einem sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
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Das OLG Karlsruhe hat sich im Urteil vom 04.04.2017 – 19 U 17/15 – mit der Reichweite von Bauüberwachungspflichten des Architekten im Falle von Schweißarbeiten an einem Bestandsgebäude befasst.
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Ist für die Mangelbeseitigung eine Vorleistung des Auftraggebers erforderlich, so kann der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung so lange verweigern, solange der Auftraggeber seinerseits die Vorleistung nicht erbringt, so das OLG Düsseldorf klarstellend in seinem Urteil vom 30.08.2016 zum Az.: 21 U 8/16, nunmehr bestätigt vom BGH durch Beschluss vom 29.03.2017 zum Az.: VII ZR 221/16.
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Der Bundesgerichtshof befasste sich mit Urteil vom 27. September 2017 (Az.: VIII ZR 243/16) mit den Voraussetzungen einer sog. „Verwertungskündigung“ gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Die Vermieterin sprach einer Wohnraummieterin die Kündigung aus, um den Abriss des Gebäudes zu ermöglichen. Der Vermieter wollte dadurch einer anderen gewerblichen Mieterin des Nachbargrundstücks eine bauliche Erweiterung ihres Modehauses ermöglichen.
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Der Bund und die Bundesbehörden müssen ab dem 02.09.2017 die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) anwenden.
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Das neue Bauvertragsrecht regelt erstmals konkret den Anspruch des Bestellers auf Erstellung und Herausgabe von Unterlagen einer Baumaßnahme. Der Gesetzgeber zielt ausdrücklich auf die Regelung dieser bisher höchst streitigen Frage ab. Doch gelingt das?
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