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Bau & Immobilien

Neues vom BGH zu sog. Schwarzgeldabreden

Auch dann, wenn erst nachträglich und auch nur teilweise eine Schwarzgeldabrede getroffen wird, ist der Vertrag insgesamt nichtig. Der Auftragnehmer verliert infolgedessen seinen Anspruch auf Werklohn, der Auftraggeber seine  Gewährleistungsrechte, so der BGH in seinem Urteil vom 16.03.2017 zu Az. VII ZR 197/16.

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Neuerungen im Baurecht

Am 23.03.2017 fand in Zusammenarbeit zwischen dem BFW (Bundesverband der Privaten Immobilienwirtschaft, Landesverband Nordrhein-Westfalen) und CBH die Veranstaltung „Update im Baurecht – bundes- und landesrechtliche Neuregelungen im Überblick“ statt. Die Veranstaltung bot den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über die aktuellen Neuerungen und Entwicklungen im Bereich des Baurechts zu informieren.

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BGH: Keine Mängelrechte vor Abnahme, aber …

Der 7. Zivilsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 19.01.2017 (veröffentlicht am 16.02.2017) die in der rechtswissenschaftlichen Literatur und Rechtsprechung äußert umstrittene Frage beantwortet, ob dem Besteller einer Werkleistung vor Abnahme die Gewährleistungsrechte des § 634 BGB zustehen.

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Das neue Bauvertragsrecht kommt!

Am 18.05.2016 ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung dem Deutschen Bundestag als Drucksache 18/8486 zur Beschlussfassung zugeleitet worden. Unter dem 09.03.2017 ist die grundlegende Reform des Bauvertragsrechts (BT-Drucksache 18/8486 in der Fassung der BT-Drucksache 18/11437) durch den Deutschen Bundestag nach 3. Lesung verabschiedet worden. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden zum 01.01.2018 Inkrafttreten.

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Vorsicht bei Umlageklauseln für Baustrom und Bauwasser

In Bauverträgen finden sich regelmäßig Klauseln, wonach von der Schlussrechnung des Auftragnehmers für die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Baustrom- und Bauwasseranschlüssen sowie den Verbrauch von Wasser und Strom ein prozentualer Abschlag in Abzug gebracht wird.

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Kein Verzicht auf Schadenersatzansprüche wegen Streichung im Abnahmeprotokoll!

Das Oberlandesgericht Köln hat sich in seinem Urteil vom 10.11.2016 ( Az. 7 U 97/15) u. a. mit der Frage befasst, welche Auswirkungen sich auf Schadenersatzansprüche eines Auftraggebers ergeben, wenn bei der Abnahme im Abnahmeprotokoll der Passus „Alle Mängelansprüche und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.“ durch Streichung in „Alle Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.“ geändert wird. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass hierin kein Verzicht des Auftraggebers auf Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln liege. Im Einzelnen:

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OLG Düsseldorf: Preisanpassung bei Mengenänderungen?

Immer wieder findet sich in Bauverträgen die Klausel: „Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich.“ Das OLG Düsseldorf interpretiert diese Klausel nun dahingehend, dass dieser Grundsatz auch für Mengenänderungen gelten würde. Die Klausel schließe also auch eine Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B aus, so das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 07.10.2016 zum Aktenzeichen 22 U 79/16.

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