Das neue Bauvertragsrecht kommt!

Am 18.05.2016 ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung dem Deutschen Bundestag als Drucksache 18/8486 zur Beschlussfassung zugeleitet worden. Unter dem 09.03.2017 ist die grundlegende Reform des Bauvertragsrechts (BT-Drucksache 18/8486 in der Fassung der BT-Drucksache 18/11437) durch den Deutschen Bundestag nach 3. Lesung verabschiedet worden. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden zum 01.01.2018 Inkrafttreten.

Als elementare Neuerung ist zunächst einmal festzuhalten, dass es künftig ein eigenes Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für baubezogene Verträge geben wird. Dieses wird sich in Kapitel und Untertitel gliedern, in welchem u. a. der Bauvertrag, der Verbraucherbauvertrag, der Architekten- und Ingenieurvertrag sowie der Bauträgervertrag eigenständige Regelungen neben den allgemeinen Vorschriften erhalten. Eine frühzeitige Befassung mit den gesetzlichen Neuerungen ist angezeigt.

Die Rechtsanwälte Dr. Markus Vogelheim und Torsten Bork werden alsbald entsprechende Schulungen zum Inhalt und Umgang mit den neuen gesetzlichen Regelungen anbieten.

Bei Rückfragen sprechen Sie die vorgenannten Rechtsanwälte gerne an.

Sind Sie fit für das 2018 in Kraft tretende neue Bauvertragsrecht? Benötigen Sie Informationen, eine Schulung oder haben Sie Interesse an einer kostenlosen Infoveranstaltung „Baurechtsreform kompakt“?