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Bau & Immobilien

BGH: Photovoltaikanlage auf dem Dach = fünfjährige Verjährungsfrist!

Der BGH hat mit Urteil vom 02.06.2016 (Az. VII ZR 348/13) entschieden, dass eine auf dem Dach einer Tennishalle nachträglich errichtete Photovoltaikanlage, die mit der Halle fest verbunden ist, der Funktion der Halle dient und deshalb die für Arbeiten „bei Bauwerken“ geltende lange Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche von fünf Jahren Anwendung findet, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

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Die Behandlung von Nachträgen nach dem Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes

Am 18.04.2016 ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, welches die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union im deutschen Recht verankert. In diesem Gesetz wird die ausschreibungsfreie Vergabe von Nachträgen an den bisherigen Auftragnehmer in stärkerer Weise formalisiert. Dies ist künftig auch in bereits be-stehenden Verträgen von allen öffentlichen Auftraggebern und ihren Auftragnehmern zu beachten.

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