Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.04.2018, Az. VII ZR 82/17, entschieden, dass sich die Vergütung eines Auftragnehmers bei einer einvernehmlichen Vertragsbeendigung nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (2002) richtet und dem Auftraggeber damit die gesamte vereinbarte Ver-gütung zusteht. In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Vertragsparteien um noch offene Vergütungen aufgrund […]