Der Bund und die Bundesbehörden müssen ab dem 02.09.2017 die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) anwenden.
Die UVgO löst die VOL/A ab, deren Regeln die Bundesbehörden bei der nationalen Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen (sog. Unterschwellenvergaben) jahrzehntelang begleitet hat. Ob bzw. wann die Kommunen und Landesbehörden künftig ebenfalls die UVgO anwenden müssen, hängt von der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes ab.
Bayern: voraussichtlich ab 01.01.2018 (Info des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie)
Baden-Württemberg: voraussichtlich ab 01.01.2018 (Info des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg)
Berlin: keine Informationen
Brandenburg: keine Informationen
Bremen: keine Informationen
Hamburg: ab 01.10.2017
Hessen: nach derzeitigem Stand keine Umsetzung geplant
Mecklenburg-Vorpommern: keine Informationen
Niedersachsen: Umsetzungszeitpunkt noch offen (Info des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr)
Nordrhein-Westfalen: Umsetzungszeitpunkt noch offen (Info des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)
Rheinland-Pfalz: noch im Laufe des Jahres 2017 geplant (Info des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz)
Saarland: keine Informationen
Sachsen: voraussichtlich mit Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes (Info der Landesdirektion Sachsen)
Sachsen-Anhalt: keine Informationen
Schleswig-Holstein: Umsetzungszeitpunkt noch offen (nach Info des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein)
Thüringen: voraussichtlich mit Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes im Herbst 2017 (Info des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft)