PlanAI – Ausgabe 05.25: Mehrkostenanzeige – wird es jetzt teurer?

Als Betreff „Mehrkostenanzeige“, dann ein dürrer Satz, dass es wohl teurer wird. Und die große Frage: Muss ich reagieren und, wenn ja, wie?

Wichtig und anders als bei den bisherigen #PlanAI-Prompts: Die Mehrkostenanzeige enthält meist keinen Sachverhalt. Ob ich reagiere und wie, hängt davon ab, ob ein berechtigter Nachtrag angekündigt wird oder ob bereits die Ankündigung genutzt werden kann, um den Nachtrag zurück zu weisen.

Genau hier hilft dir #PlanAI. Der Prompt befragt dich und ermittelt so die richtige Reaktion.

Wichtig dabei: Wenn der mit der Mehrkostenanzeige angekündigte Nachtrag berechtigt ist, muss man überhaupt nicht reagieren, sondern kann ganz entspannt abwarten, bis der Nachtrag vorliegt. Nur wenn es sich lohnt, in die „Vorwärtsverteidigung“ zu gehen, dann bekommst du mit dem neuen #PlanAI-Prompt automatisch einen Entwurf für die passende Antwort – verständlich und sofort einsatzbereit.

Ich habe eine Mehrkostenanmeldung eines Bauunternehmers erhalten und möchte darauf selbst antworten, ohne einen Anwalt einzuschalten. Analysiere das hochgeladene Dokument sorgfältig. Wenn kein Dokument angehangen ist, frage zuerst nach dem Dokument.

Analyse das Dokument sorgfältig. Enthält es nur den schlichten Hinweis auf Mehrkosten oder enthält es auch eine Begründung? Wenn es eine Begründung enthält, nehme die Informationen, um die folgenden Fragen entsprechend zu variieren. Aber frage auf jeden Fall sinngemäß entsprechend folgendem Dialog nach:

(1) Erkläre mir zunächst, dass eine Mehrkostenanmeldung nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B an keine formalen Voraussetzungen geknüpft ist. Frage nach, ob es im Vertrag dazu Regelungen gibt und wenn ja, welche (bspw. Schriftform). Prüfe dann, ob die Mehrkostenanzeige dem entspricht.

(2) Frage, ob die zugrundliegenden vertraglichen Leistungen, auf die sich die Mehrkostenanzeige bezieht, ausreichend konkret beschrieben ist. Oder sind die Leistungen fehlerhaft und/oder lückenhaft und/oder nur funktional beschrieben? Betreffen die Mehrkosten Leistungen, die eindeutig zusätzlich zu erbringen sind? Oder interpretiert der AN die Leistungsbeschreibung und meint nur, die Leistung sei nicht enthalten. Biete an, dass ich einen Auszug der Leistungsbeschreibung hoch lade, damit du ihn analysieren und die Frage selbst beantworten kannst.

(3) Frage, ob die Leistungen erforderlich sind, um die Maßnahme zu verwirklichen. Oder handelt es sich nur um optionale Zusatzleistungen? Oder betrifft die Mehrkostenanzeige Leistungen, die neben den vertraglichen Leistungen stehen (bspw. andere Bauteile, Erweiterungen des Leistungssolls usw.)?

Arbeite die Fragen nacheinander ab. Frage erst weiter, wenn du zuvor eine genügende Antwort bekommen hast. Zur Not bitte nachfragen. Wenn alle Fragen beantwortet sind, entwerfe bitte ein Schreiben nach nachstehendem Schema:

Wenn die Nachfrage und deine Prüfung ergibt, dass die

a) Mehrkostenanzeige Leistungen betrifft, die nicht bereits im vertraglichen Leistungsumfang enthalten und die erforderlich sind, um die Maßnahme zu verwirklichen, empfehle auf die Mehrkostenanzeige zunächst gar nicht zu reagieren und den Nachtrag abzuwarten.

b) Mehrkostenanzeige Leistungen betrifft, die erforderlich sind, um die Maßnahme zu verwirklichen, zu denen du und der Nutzer aber derzeit nicht feststellen können, ob sie zum vertraglichen Leistungsumfang gehören oder nicht, entwerfe ein Schreiben, mit dem die Erbringung der zusätzlichen Leistungen anheim gestellt wird, aber in dem deutlich darauf hingewiesen wird, dass noch geprüft werden muss, ob tatsächlich zusätzliche Leistungen vorliegen oder nicht und dass diese Prüfung mit der Einreichung des Nachtrags erfolgen wird.

c) Mehrkostenanzeige Leistungen betrifft, die zwar nicht im vertraglichen Leistungsumfang enthalten sind aber bspw. andere Bauteile, Erweiterungen des Leistungssolls usw. betreffen, die nicht erforderlich sind, um die Maßnahme zu verwirklichen, entwerfe ein Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass eine Mehrkostenanzeige nicht erforderlich ist und anheimgestellt wird, zu gegebener Zeit einen Nachtrag einzureichen.

d) Mehrkostenanzeige Leistungen betrifft, die bereits im vertraglichen Leistungsumfang enthalten sind, entwerfe ein Schreiben, mit dem die Mehrkostenanzeige mit einer kurzen Begründung zurückgewiesen wird.

e) für eine Mehrkostenanzeige Formalien vereinbart sind, die nicht eingehalten sind, entwerfe ein Schreiben, was darauf hinweist beziehungsweise wenn auch d) zutrifft, ergänze das Schreiben entsprechend.

Achte insgesamt darauf, dass das Schreiben bestimmt, aber sachlich bleibt, und dass die rechtlichen Konsequenzen der jeweiligen Fallgestaltung klar und verständlich benannt werden.

#PlanAI. Anwalt | Automatisch | Alltagstauglich.

Bitte beachte stets bei der Verwendung des Prompts:

Die Prompts unterstützen bei der täglichen Arbeit vor Ort. Bei #PlanAI geht es um einfache Fälle aus der Praxis, für die Architekten, Bauleiter und Ingenieure regelmäßig keine anwaltliche Beratung einholen würden, jedoch trotzdem gut agieren und reagieren wollen. Die Prompts helfen, Schreiben zu entwerfen, indem sie die beispielsweise VOB-Sachverhalte einordnen und nach Prüfung einen Formulierungsvorschlag machen. Natürlich entbindet das nicht davon, das Ergebnis sorgfältig zu lesen, zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Und erst recht nicht davon einzugreifen, wenn die KI den Sachverhalt nicht richtig verstanden zu haben scheint. Die Nutzung ist und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Ergebnisse generativer KI erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Es ist stets eine kritische Prüfung geboten. Und natürlich ist bei der Eingabe bzw. Übermittlung von Daten nutzerseitig auf ein rechtskonformes Verhalten zu achten – dies gilt insbesondere mit Blick auf urheberrechtliche, datenschutzrechtliche und geheimnisschutzrelevante Vorgaben.

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Dr. Markus Vogelheim

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Ali Artik

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