Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung, die eine jährliche Sonderzahlung mit Entgeltcharakter vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem Stichtag im Folgejahr abhängig macht, wirksam ist (BAG 27.06.2018, Az. 10 AZR 290/17). Der Fall Die klagende Arbeitgeberin ist ein Verkehrsunternehmen, der beklagte Arbeitnehmer als Busfahrer angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis fand auf Grund einzelvertraglicher Bezugnahme […]