Das Bundesarbeitsgericht hat erneut eine Arbeitsvertragsklausel, die die Zahlung eines Weihnachtsgeldes in das Ermessen des Arbeitgebers stellt, als wirksam bestätigt. (BAG, Urteil vom 23.08.2017 – 10 AZR 97/17). Sachverhalt: Die Parteien dieses Rechtsstreits hatten in ihrem Arbeitsvertrag zur Jahressonderzahlung vorgesehen, dass diese vorgesehen, dass diese „jeweils jährlich durch die Arbeitgeberin bekanntgegeben wird und (…) derzeit […]