Aus § 20 Abs. 2 BetrVG ergibt sich nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelner seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl zu enthalten (BAG 25.10.2017, Az. 7 ABR 10/16). Der Fall Die Beteiligten stritten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Die Antragsteller waren drei wahlberechtigte Arbeitnehmer […]