Bei Unfällen im Home Office wird kritisch zu prüfen sein, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Das ist bei einem Sturz auf dem Gang zur Küche, um sich ein Glas Wasser zu holen, nicht der Fall (BSG, Urt. v. 05.07.2016, Az.: B 2 U 2/15 R).
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Bei Unfällen im Home Office wird kritisch zu prüfen sein, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Das ist bei einem Sturz auf dem Gang zur Küche, um sich ein Glas Wasser zu holen, nicht der Fall (BSG, Urt. v. 05.07.2016, Az.: B 2 U 2/15 R).
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Zustimmungserklärungen eines Betriebsrats im Rahmen des § 99 BetrVG müssen eindeutig sein. Eine Verknüpfung mit Bedingungen ist unzulässig (ArbG Dessau-Roßlau v. 09.03.2016, 10 BV 11/15).
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Für die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages, der im Zusammenhang mit dem Angebot eines anderen Arbeitsplatzes geschlossen wird, reicht es nicht aus, dass sich der Arbeitnehmer nur unzutreffende Vorstellungen von den neuen Arbeitsbedingungen machte (LAG Berlin-Brandenburg 11.03.2016 – 9 Sa 2236/15).
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Sonderzahlungen des Arbeitgebers (zum Beispiel Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) können unter bestimmten Voraussetzungen auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. (BAG, Urteil vom 25. Mai 2016 – Az.: 5 AZR 135/16).
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Ein früheres Beamtenverhältnis schließt eine sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG mit dem ehemaligen Dienstherrn nicht aus. Ein Beamtenverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i.S.v. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG. (BAG, Urteil vom 24.02.2016 - 7 AZR 712/13).
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Ist der Betrieb nach einem Betriebsübergang ein weiteres Mal auf einen neuen Erwerber übergegangen, so erlischt das Recht des Arbeitnehmers, dem ersten Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, wenn er zumindest die „grundlegenden Informationen“ über die Umstände des Betriebsübergangs erhalten hat (BAG, Urteil vom 19.11.2015 – 8 AZR 773/14).
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Elternzeit muss schriftlich verlangt werden; ein Telefax oder eine E-Mail führt zur Nichtigkeit der Erklärung (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2016 – 9 AZR 145/15).
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Der rechtzeitige Zugang eines Kündigungsschreibens hat für eine Vielzahl von Fragen des Kündigungsrechts eine wesentliche Bedeutung. Der Arbeitgeber hat folgerichtig ein großes Interesse daran, dass seine Kündigungserklärung rechtswirksam zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Arbeitnehmer eingeht.
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