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Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht bei Ketten-Betriebsübergängen

Ist der Betrieb nach einem Betriebsübergang ein weiteres Mal auf einen neuen Erwerber übergegangen, so erlischt das Recht des Arbeitnehmers, dem ersten Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, wenn er zumindest die „grundlegenden Informationen“ über die Umstände des Betriebsübergangs erhalten hat (BAG, Urteil vom 19.11.2015 – 8 AZR 773/14).

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Der Zugang und die Zugangsvereitelung von Kündigungen

Der rechtzeitige Zugang eines Kündigungsschreibens hat für eine Vielzahl von Fragen des Kündigungsrechts eine wesentliche Bedeutung. Der Arbeitgeber hat folgerichtig ein großes Interesse daran, dass seine Kündigungserklärung rechtswirksam zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Arbeitnehmer eingeht.

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