Urlaubszeit – endlich am Strand die Füße hochlegen. Ärgerlich nur, wenn die Reiseziele wegen der Pandemie stark eingeschränkt sind. Und noch ärgerlicher, wenn man statt in die Ferien in die Quarantäne muss. Das BAG hat nun entschieden, dass Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer in Quarantäne verbringen musste, nicht nachträglich gutgeschrieben werden.
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