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Arbeitsrecht

Corona – ein letzter Tanz

Urlaubszeit – endlich am Strand die Füße hochlegen. Ärgerlich nur, wenn die Reiseziele wegen der Pandemie stark eingeschränkt sind. Und noch ärgerlicher, wenn man statt in die Ferien in die Quarantäne muss. Das BAG hat nun entschieden, dass Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer in Quarantäne verbringen musste, nicht nachträglich gutgeschrieben werden.

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Wenn einem die Hose nicht passt

Stephan Hinseln

Weil er keine rote Hose tragen wollte: Das LAG Düsseldorf hat die Kündigung eines Arbeitnehmers nach einem Streit um die Arbeitshose bestätigt. Warum der Gekündigte sich so beharrlich weigerte, blieb unklar. (LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2024 – 3 SLa 224/24).

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Betriebsratswahlen – wenn kaum jemand will

Das Amt des Betriebsrats ist ein Ehrenamt gemäß § 37 Abs. 1 BetrVG. Betriebsratsmitglieder erhalten keinen finanziellen Ausgleich für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit, obwohl sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln und hohe Erwartungen der Belegschaft erfüllen müssen. Kein Wunder, dass Bewerber*innen in einigen Unternehmen rar sind.

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Freie Fahrt für ChatGPT am Arbeitsplatz?

Stephan Hinseln

Regeln für den Einsatz des KI-Systems ChatGPT über private Accounts der Mitarbeiter sind nicht mitbestimmungspflichtig. Denn der Arbeitgeber erhält dann keinen Zugriff auf Daten der Arbeitnehmer, so das Arbeitsgericht Hamburg in einem ersten Aufschlag von noch sicherlich zahlreich folgenden Entscheidungen zum Einsatz von KI (ArbG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024 – 24 BVGa 1/24).

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Cannabis am Arbeitsplatz – Alles easy?

Nach schier endlosen und emotional geführten Debatten und jahrzehntelangen Legalisierungsforderungen war es am 01.04.2024 so weit: Der Gesetzgeber hat – frei nach Christian Ströbele – das Hanf zumindest teilweise freigegeben. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Eine Einordnung.

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Die Schulung von Betriebsräten – Reichen Webinare nicht aus?

Nicht zuletzt seit Corona sind Online-Meetings oder das Arbeiten aus dem Homeoffice „business as usual“. Immer öfter wird sogar die Forderung auf ein Recht auf Homeoffice durch Gewerkschaften, Betriebsräte und einzelnen Arbeitnehmer*innen laut. Begründet wird dies dann auch damit, dass die Arbeitsqualität unter einer Tätigkeit fernab der Büroräumlichkeiten nicht leide. Dem folgend sollte man doch meinen, dass Fortbildungen und Schulungen für Betriebsräte in Präsenz schlichtweg überholt, weil nicht unbedingt erforderlich, seien.

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