Friederike Schmidt
Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltsverein (DAV) war während seiner Amtszeit abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig, so entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin Brandenburg (Az. L 14 BA 39/24). Und das, obwohl er ehrenamtlich tätig war. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf das gesamte Ehrenamt hat und wie die Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt bewertet wird, beleuchten wir im folgenden Beitrag.
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