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Verwaltung & Wirtschaft

EU-beihilferechtskonforme Krankenhausfinanzierung ohne Notifizierung nur bei Einhaltung der Transparenzkriterien des Freistellungsbeschlusses

Mit Urteil vom 24.03.2016 (Az. I ZR 263/14) hat der Bundesgerichtshof entschieden, unter welchen Voraussetzungen staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei der Europäischen Kommission befreit sind. Die Entscheidung revidiert teilweise das viel diskutierte Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.11.2014 (Az. 2 U 11/14).

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Referentenentwurf zur Novellierung des Bauplanungsrechts liegt vor

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat am 16.06.2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt.

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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen rechtmäßig

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 16.06.2016 die Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz e. V.) gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid sowie die 1. und 7. Teilgenehmigung für das Steinkohlekraftwerk der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG in Lünen abgewiesen (Urteil vom 17.06.2016 – Az: 8  D 99/13 AK).

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Die Behandlung von Nachträgen nach dem Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes

Am 18.04.2016 ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, welches die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union im deutschen Recht verankert. In diesem Gesetz wird die ausschreibungsfreie Vergabe von Nachträgen an den bisherigen Auftragnehmer in stärkerer Weise formalisiert. Dies ist künftig auch in bereits be-stehenden Verträgen von allen öffentlichen Auftraggebern und ihren Auftragnehmern zu beachten.

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Feuertrutz Brandschutzkongress 2016 in Nürnberg – CBH diskutiert aktuelle Fragen zum Brandschutzrecht

Hauptbrandmeister und CBH Rechtsanwalt René Scheurell diskutiert auf dem Brandschutzkongress mit führenden Brandschützern die aktuellen Herausforderungen im Brandschutz und die damit verknüpften rechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkte bildeten Fragestellungen rund um die Unterbringung von Flüchtlingen sowie welche Auswirkungen die Forderung des „barrierefreien Bauens“ für den Brandschutz baulicher Anlagen hat.

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