Die staatliche Kulturförderung in Deutschland erreicht Milliardenbeträge. Sie umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten des Bundes, der Länder sowie der Kommunen zu Gunsten von Museen, Archiven, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren, Theatern, Konzerthäusern, archäologischen Stätten, Denkmälern, traditionellem Brauchtum und Handwerk, Festivals und Ausstellungen, sowie Tätigkeiten im Bereich der kulturellen und künstlerischen Bildung. Die Finanzierung all dieser Aktivitäten aus öffentlichen Mitteln steht bereits seit vielen Jahren im Fokus des EU-Beihilfenrechts. Jetzt will die Europäische Kommission nur noch in der Förderung rein kommerziell motivierter Kulturaktivitäten Beihilfen anerkennen. Die Unterscheidung zwischen „einnahmeschaffenden“ und “nicht-einnahmeschaffenden“ kulturellen Aktivitäten scheint praxisorientiert, wird aber dem beihilfenrechtlichen Unternehmensbegriff nicht gerecht.
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