EU-Kommission verlängert Genehmigung der Bundes-Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge darf auch weiterhin gefördert werden. Die EU-Kommission hatte am 25. November 2020 eine Erweiterung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge genehmigt. Die bestehende deutsche Beihilferegelung war ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2020 von der Kommission genehmigt worden und sollte dann durch eine neue Richtlinie ersetzt werden. Nun gilt die Regelung Corona bedingt noch für weitere sechs Monate, bis einschließlich 30. Juni 2021.

Hintergrund

Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten in der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe auf der Grundlage eines durch jeden Mitgliedstaat erarbeiteten Nationalen Strategierahmens zu einem flächendeckenden und ausgewogenen Ausbau an Ladeinfrastruktur. Mit der bestehenden Förderrichtlinie sollte ein solches flächendeckendes Netz an Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Vorgesehen war der Aufbau von mindestens 15.000 Ladestationen bis 2020, wofür die Bundesregierung 300 Mio. Euro in den Jahren 2017 bis 2020 bereitgestellt hat. Mit der Förderrichtlinie sollten zudem klimapolitische Ziele der Bundesregierung unterstützt werden.

Nun hat sich jedoch die Corona-Krise auch auf die Förderung der Ladeinfrastruktur ausgewirkt. Um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise entgegen zu wirken, hat die Bundesrepublik im Juni 2020 ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen, welches unter anderem die Förderung nachhaltiger Mobilität zum Ziel hat. Hierin enthalten war zudem ein weiterer Bewerbungsaufruf für eine unter die Förderrichtlinie fallende Unterstützung.

Durch die Corona-Pandemie wurde die Arbeits- und Funktionsweise der die Beihilfen gewährenden Stellen jedoch erheblich eingeschränkt. Auch die Bewerber hatten mit Unsicherheit sowie fehlender Liquidität zu kämpfen, was wiederum zu einem erhöhten Bedarf an gründlichen Beurteilungen durch die Behörden führte. Hierdurch kam es letztlich zu prozessualen Verspätungen im Rahmen der Auszahlung der Beihilfen. Demnach wurde die praktische Umsetzung der Beihilferegelung durch die Verzögerungen enorm beeinträchtigt, sodass Deutschland die Verlängerung der Maßnahmen ankündigte.

Aufgrund dieser Entwicklungen ist die EU-Kommission zu dem Entschluss gelangt, dass die Verlängerung der Förderrichtlinie nach Artikel 107 Absatz 3 c AEUV mit den EU-rechtlichen Zielen in Einklang steht. Die Anmeldung der Modifizierung erfolgte gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004.

Fazit

Die Corona-Krise breitet sich weiterhin in ganz Deutschland aus und wird so auch zu einer Bedrohung für die Erreichung grundlegender politischer Ziele der Bundesrepublik. Um diesen Auswirkungen begegnen zu können, gilt es mit angepassten Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums hierauf zu reagieren. Mit der Verlängerung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge scheint ein Schritt in die richtige Richtung getan worden zu sein, wobei sich noch zeigen muss, ob ein Zeitraum von weiteren sechs Monaten ausreichen wird, um die entstandenen Verspätungen aufzuholen.

Verfasserin:
Lena Lauterborn
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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