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Verwaltung & Wirtschaft

Krankenhausfinanzierung – OLG Stuttgart folgt neuer Kommissionpraxis zu rein lokalen Fördermaßnahmen ohne Beihilfenqualität

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 23.03.2017 – Az.: 2 U 11/14 (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Ausgleich von Jahresfehlbeträgen einer Kreisklinik durch die Gesellschafterkommune keine Beihilfe darstellt, sondern lediglich einen rein lokalen Sachverhalt ohne jegliche Beihilfenqualität. Damit folgt das OLG Stuttgart der neuen Beihilfenpolitik der Europäischen Kommission, wonach rein lokale Fördermaßnahmen in engen rechtlichen Grenzen den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten nicht beeinträchtigen können und folglich keine Beihilfen im Sinne des Art. 10/ Abs. 1 AEUV darstellen. Dem Urteil liegt ein Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und dem Landkreis Calw zu Grunde, in dem es um die Frage ging, ob die Zuwendungen eines Landkreises an öffentliche Krankenhäuser eine staatliche Beihilfe i. S. d. Art. 107 AEUV darstellen.

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Neues aus der Schulnotenrechtsprechung

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 08.03.2017 (Verg 39/16) entschieden, dass Bietern jedenfalls nach dem bis zum einschließlich 17.04.2016 geltenden Vergaberecht die Bewertungsmethode nicht vorab bekanntgegeben werden muss und diesen folglich auch nicht im Vorhinein ermöglicht werden muss, den genauen Erfüllungsgrad ihres Angebotes für die Bewertung mit einer bestimmten festgelegten Note oder einem Punktwert zu bestimmen.

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BGH zu Bieterrechten bei Dumping-Angeboten

Mit Beschluss vom 31.01.2017 (X ZB 10/16) hat der BGH entschieden, dass unterlegene Bieter bei unangemessen niedrigen Angeboten ihrer Mitbewerber Anspruch auf die Durchführung einer Preisprüfung haben.

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Kommission gibt grünes Licht für die Förderung deutscher Elektroauto-Infrastruktur

Die Europäische Kommission hat am 13.02.2017 300 Mio. EUR Bundesfördermittel für die Installation neuer Normal- und Schnellladesäulen sowie für den Ausbau der bestehenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge genehmigt. Die Regelung wird Unternehmen, Verbrauchern und Behörden in den nächsten vier Jahren offen stehen. Die Förderung darf jedoch nur schrittweise im Rahmen eines offenen und transparenten Ausschreibungsverfahrens gewährt werden. Der Strom für die Ladeinfrastruktur muss zudem aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

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Eröffnungsbeschluss zur Einleitung eines Beihilfeprüfverfahrens der Kommission hinsichtlich der Entgeltordnung von 2006 des Flughafens Lübeck nichtig

Mit Urteil vom 23.12.2016 (C-524/14 P) hat der Europäische Gerichtshof das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des Europäischen Gerichts vom 09.09.2014 (T-461/12) zurückgewiesen, in dem dieser den Eröffnungsbeschluss der Kommission zur Einleitung eines Beihilfeprüfverfahrens für nichtig erklärt hatte, soweit er sich auf die Entgeltordnung des Flughafens Lübeck 2006 bezieht.

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