Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 23.03.2017 – Az.: 2 U 11/14 (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Ausgleich von Jahresfehlbeträgen einer Kreisklinik durch die Gesellschafterkommune keine Beihilfe darstellt, sondern lediglich einen rein lokalen Sachverhalt ohne jegliche Beihilfenqualität. Damit folgt das OLG Stuttgart der neuen Beihilfenpolitik der Europäischen Kommission, wonach rein lokale Fördermaßnahmen in engen rechtlichen Grenzen den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten nicht beeinträchtigen können und folglich keine Beihilfen im Sinne des Art. 10/ Abs. 1 AEUV darstellen. Dem Urteil liegt ein Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und dem Landkreis Calw zu Grunde, in dem es um die Frage ging, ob die Zuwendungen eines Landkreises an öffentliche Krankenhäuser eine staatliche Beihilfe i. S. d. Art. 107 AEUV darstellen.
weiterlesen