Der Bundestag hat am 5. Mai 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften“ in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung beschlossen.
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) wird damit – entsprechend der europäischen Vorgaben – am 2. August 2021 in Kraft treten.
Alle Informationen haben wir für Sie in unserem CBH EXTRABLATT | Vergaberecht zusammengefasst.