René Scheurell
Mit einem sogenannten Artikelgesetz „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ ist gem. Art. 2 dieses Gesetzes auch das Energiewirtschaftsgesetz durch Einfügung des § 5 f EnWG geändert worden. Den Betreibern kritischer Anlagen in den vorbezeichneten Bereichen sind dadurch umfangreiche neue Rechtspflichten zur Stärkung der Resilienz auferlegt worden.
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