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Verwaltung & Wirtschaft

Entscheidung des Monats | VG München urteilt zum Marktzugangsregime für öffentliche Ladeinfrastruktur: Straßenrecht bleibt Leitregime – Wettbewerbslenkung nur mit Satzung – keine Privilegierung des eigenen Stadtwerks!

Dr. Jan Deuster

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum bleibt rechtlich anspruchsvoll – das zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts München (VG) gegen die Stadt München in bemerkenswerter Deutlichkeit (Urt. v. 04.02.2026 – M 28 K 23.147). Das VG ordnet das Aufstellen von Ladesäulen eindeutig dem Sondernutzungsrecht (Art. 18 BayStrWG) zu und erteilt der These einer „Zubehöreigenschaft“ eine klare Absage. Wer Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum errichten will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis, nicht aber eine Ausnahme nach § 46 StVO. Diese Aussagen werden auch bundesweit Relevanz für das Straßenrecht anderer Bundesländer haben.

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BVerwG 7 C 6/24: Klimaschutzrecht mit klarer Wirkung – Ergänzung des Klimaschutzprogramms kann eingeklagt werden

Emma Keitel

Mit Urteil vom 29. Januar 2026 (Az.: 7 C 6/24) hat das Bundesverwaltungsgericht die normative Tragweite des Bundes-Klimaschutzgesetzes hervorgehoben und den Rechtsschutz in Klimaschutzangelegenheiten maßgeblich gestärkt. Die Kernaussage: Nationale Klimaziele sind nicht bloße politische Absichtserklärungen, sondern verbindliche Vorgaben und ein Klimaschutzprogramm muss geeignet sein, diese Ziele tatsächlich zu erreichen. Andernfalls kann seine Ergänzung gerichtlich verlangt werden. Die Entscheidung ist weit über den konkreten Fall hinaus relevant. Sie zeigt, wie verbindlich gesetzlich festgelegte Klimaziele in der Verwaltungspraxis zu handhaben sind, wie weit der gerichtliche Kontrollmaßstab reicht und welche Rolle Prognosen, Programminhalte und Umweltverbandsklagen künftig spielen.

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BauGB-„Upgrade“: Neue Steuerungsinstrumente im Außenbereich und weitere Änderungen bei Batteriespeichern

Anika Lehnen

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vom 01.04.2026) zur Änderung des Baugesetzbuchs („BauGB-Upgrade“) bringt erneut Bewegung in die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Vorhaben im Außenbereich. Im Fokus stehen dabei zum einen neue Steuerungsmöglichkeiten über den Flächennutzungsplan und zum anderen weitere Anpassungen bei der Privilegierung von Batteriespeichern. Der Entwurf wirft jedoch auch weiterhin Auslegungsfragen auf und lässt in Teilen die für die Praxis wichtige Planungssicherheit vermissen.

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Änderung des EnWG in Kraft getreten – Was Betreiber kritischer Anlagen im Bereich der Strom-/Erdgas-/Wasserstoffversorgung zu beachten haben

René Scheurell

Mit einem sogenannten Artikelgesetz „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ ist gem. Art. 2 dieses Gesetzes auch das Energiewirtschaftsgesetz durch Einfügung des § 5 f EnWG geändert worden. Den Betreibern kritischer Anlagen in den vorbezeichneten Bereichen sind dadurch umfangreiche neue Rechtspflichten zur Stärkung der Resilienz auferlegt worden.

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Bauleitplanung unter Druck: Neue Prüfpflichten für Gemeinden und Vorhabenträger bei Starkregenrisiken nach dem Urteil des OVG NRW vom 05.03.2026, Az.: 7 D 40/23.NE

Leonie Fervers

Angesichts der tatsächlichen Umweltentwicklungen und zahlreicher Schadensfälle der vergangenen Jahre gilt Starkregen inzwischen nicht mehr als außergewöhnliche Ausnahme, sondern als berechenbarer Risikofaktor, der die Bauleitplanung unmittelbar prägt. Damit rückt die Niederschlagswasserbeseitigung über das rein Technische hinaus immer mehr in den Fokus der rechtlichen Abwägung.

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Gesetzespaket zur Stärkung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen ist in Kraft getreten – CBH Rechtsanwälte veranstalten zusammen mit Ihren Netzwerkpartnern am 11.06.2026 die zweite Fachtagung „Sicherheit der kritischen Infrastruktur“

René Scheurell

Neben dem lange erwarteten KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) sind im Wege eines sog. Artikelgesetzes auch zahlreiche Änderungen an anderen Gesetzen, insbesondere am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), in Kraft getreten mit dem Ziel, die Resilienz von kritischen Anlagen zu stärken.

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Für ein Grundrecht auf Gesundheit

Dr. Martin Pagenkopf

Für eine große Betriebskrankenkasse (Körperschaft des öffentlichen Rechts) hat RA Dr. Martin Pagenkopf, CBH-Rechtsanwälte, vormals Richter am BVerwG, ein Gutachten zur Einfügung eines Grundrechts auf Gesundheit in das Grundgesetz erstattet.

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BVerwG: Duldungspflicht (§ 44 EnWG) für Vorarbeiten beim Netzausbau

Marcel Triebels

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 9 VR 3.26) entschieden, dass Grundstückseigentümer durch die Behörde angeordnete Vorarbeiten im Sinne von § 44 EnWG für den Ausbau von Höchstspannungsleitungen dulden müssen. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Reichweite von § 44 EnWG im Kontext eines Netzausbauprojekts („Rhein-Main-Link“).

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