Marcel Triebels
Die Anbringung seitlich öffenbarer Kastenfenster führt zwar nicht dazu, dass keine maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA-Lärm entstehen, sie können aber als Mittel des aktiven Schallschutzes zur Lärmreduktion beitragen (VG Bayreuth, Urteil vom 07.07.2022, Az. B 2 K 19.1152).
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