Dr. Stephan Rabe
Das Europäische Gericht Erster Instanz hat mit Urteil vom 21. Februar 2024 die Klage zweier Anbieterinnen von Desinfektionsrobotern auf Schadensersatz gegen die EU-Kommission abgewiesen (EuG, 21.02.2024, T-38/21). In der Sache ging es um ein auf dem Höhepunkt der Covid-19-Krise durchgeführtes Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung für den Kauf von Desinfektionsrobotern für Krankenhäuser.
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