Dr. Jochen Hentschel
Seit Montag dieser Woche (21.04.2020) dürfen in allen Bundesländern außer Bayern Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen. Die gezogene Grenze führte in der Öffentlichkeit und bei Wirtschaftsverbänden zu Kritik. Eine erste Entscheidung hat nun das Verwaltungsgericht Hamburg gefällt. Das OVG Hamburg will in der kommenden Woche entscheiden. Das OVG Bremen hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die entsprechende Bremer Regelung verhältnismäßig ist, ebenfalls ablehnend entschieden die OVGs im Saarland, in Niedersachsen, Hessen und in Nordrhein-Westfalen. Das OVG Schleswig und der VGH Bayern haben vergleichbaren Anträgen in Schleswig-Holstein und Bayern wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) statt gegeben.
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