Lara Itschert
Die zweite Corona-Welle sowie die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen und Schließungen treffen derzeit große Teile der Wirtschaft hart. Um Unternehmen aus allen Branchen, die durch den „Lockdown“ Einbußen erleiden, entschädigen zu können, hat die deutsche Bundesregierung eine weitere Rahmenregelung erarbeitet, die Ende Januar durch die Europäische Kommission genehmigt wurde. Damit steht fest, dass die neue Rahmenregelung, die Entschädigungszahlungen im Umfang von 12 Mrd. Euro ermöglicht, mit dem europäischen Beihilferecht im Einklang steht.
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