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Verwaltung & Wirtschaft

OLG Düsseldorf: Vertrauensschutz für den Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs

Lara Itschert

Mit Beschluss vom 29.03.2021 (Az: Verg 9/21) hat das OLG Düsseldorf eine weitreichende Entscheidung zum Wiedereinstieg in die Eignungsprüfung im Vergabeverfahren gefällt. Danach darf ein Bieter im zweistufigen Vergabeverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs auf das (positive) Ergebnis seiner Eignungsprüfung vertrauen. Eine nachträgliche Aberkennung seiner Eignung ist aus Gründen des Vertrauensschutzes ausgeschlossen – auch wenn sie im Teilnahmewettbewerb fehlerhaft bejaht wurde.

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Europäischer Gerichtshof kritisiert deutsche Umsetzung der Elektrizitäts- und Gasbinnenmarktrichtlinie und stärkt Bundesnetzagentur

Sebastian Hoppe, LL.M. (AMU)

Die Europäische Kommission (nachfolgend „Kommission“) strengte 2018 eine Vertragsverletzungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (Rs. C-718/18) an. Nach Ansicht der Kommission hat die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinien 2009/72/EG (nachfolgend: „Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie“) und 2009/73/EG (nachfolgend: „Gasbinnenmarktrichtlinie“) in nationales Recht europarechtliche Vorgaben verletzt.

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Das Klimaschutzgesetz stellt Weichen auch für Infrastrukturprojekte

Sebastian Hoppe, LL.M. (AMU)

Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) aus 2019 beschlossen, dem der Bundesrat am Folgetag zustimmte. Anlass dieses Änderungsgesetzes war die am 29. April 2021 veröffentlichte und viel beachtete Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18).

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BGH: Amtshaftung und Hochwasser – Hohe Anforderungen an Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden

Dr. Nico Herbst

Erst nach und nach zeichnet sich das tatsächliche Ausmaß der durch die Hochwasserkatastrophe entstandenen Schäden in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ab. Eine erste vorsichtige Schätzung der Versicherungsgesellschaften beziffert den entstandenen Schaden auf rd. 5 Mrd. Euro. Zugleich wird die Überprüfung von möglicherweise im Rahmen der staatlichen Hochwasserwarnung gemachten Fehlern verlangt.

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Hochwasserkatastrophe | FAQ zum Vergaberecht

Prof. Dr. Stefan Hertwig / Andreas Haupt / Lara Itschert

Der Staat steht bei der Bewältigung des Wiederaufbaus der von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete vor einer Herkulesaufgabe. Im Folgenden haben wir überblickartig einige relevante Informationen zusammengestellt:

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Hochwasserkatastrophe | FAQ zum Planfeststellungsrecht

Alexander Fritz

Durch die diesjährige Hochwasserkatastrophe in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind nicht nur Privathäuser beschädigt worden, sondern ebenfalls verheerende Schäden an Straßen, Brücken und Schienen eingetreten. Diese FAQs sollen eine erste Orientierung für den dringend notwendigen Wiederaufbau der Infrastruktur geben.

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Hochwasserkatastrophe | CBH berät umfassend zu allen aufkommenden Fragen der Hochwasserkatastrophe

Dr. Jochen Hentschel

Die Hochwasserkatastrophe hat in großen Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verheerende Schäden angerichtet. Ganze Orte wurden überflutet, Menschen kamen ums Leben, Häuser, Straßen und Brücken sowie Strom- und Wasserversorgungen wurden zerstört. Die Betroffenen stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die mehrere Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird: Neues Material muss beschafft, ganze Ortsteile müssen neu geplant und wieder errichtet sowie Gebäude wieder aufgebaut werden.

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BVerwG: Einschränkung der Beteiligungsrechte durch die Vorgabe Stellungnahmen „schriftlich oder zur Niederschrift“ bei der Verwaltung einzureichen?

Alexander Fritz

Die Einschränkung von Beteiligungsrechten im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung kann zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führen. Insoweit ist auf die Beachtung der Beteiligungsrechte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen besonderer Wert zu legen. Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 07.06.2021 – 4 BN 50.20) hat aber klargestellt, dass der in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs enthaltene Zusatz, dass Stellungnahmen „schriftlich oder zur Niederschrift“ der Verwaltung vorgebracht werden können, die Beteiligungsrechte nicht unzulässig einschränkt.

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