Lara Itschert
Mit Beschluss vom 29.03.2021 (Az: Verg 9/21) hat das OLG Düsseldorf eine weitreichende Entscheidung zum Wiedereinstieg in die Eignungsprüfung im Vergabeverfahren gefällt. Danach darf ein Bieter im zweistufigen Vergabeverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs auf das (positive) Ergebnis seiner Eignungsprüfung vertrauen. Eine nachträgliche Aberkennung seiner Eignung ist aus Gründen des Vertrauensschutzes ausgeschlossen – auch wenn sie im Teilnahmewettbewerb fehlerhaft bejaht wurde.
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