René Scheurell
Das OVG NRW hat in seinem Beschluss vom 31.01.2020 (Az. 7 B 1318/19) zum Gegenstand einer Beseitigungsanordnung klargestellt, dass der Bauherr beweispflichtig für das Vorliegen und den Umfang einer Baugenehmigung ist.
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René Scheurell
Das OVG NRW hat in seinem Beschluss vom 31.01.2020 (Az. 7 B 1318/19) zum Gegenstand einer Beseitigungsanordnung klargestellt, dass der Bauherr beweispflichtig für das Vorliegen und den Umfang einer Baugenehmigung ist.
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Seit diesem Mai gilt in Berlin die neue Fassung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG). Diese neue Fassung setzt eine grundlegende Überarbeitung des bereits seit 2010 in Berlin geltenden BerlAVG im Sinne der Zielvorgaben der Regierungskoalition um. Neben der grundsätzlichen Erneuerung des landesspezifischen Vergaberechts soll das Gesetz vor allen Dingen fairer, ökologischer und wirtschaftsfreundlicher und im Ergebnis an das Bundes- und Europarecht angenähert werden.
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In der vergangenen Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Plansicherstellungsgesetz in erster Lesung beraten. Durch die vorgeschlagenen Änderungen zahlreicher Fachgesetze sollen ordnungsgemäße Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie sichergestellt werden.
weiterlesenDr. Jochen Hentschel
Seit Montag dieser Woche (21.04.2020) dürfen in allen Bundesländern außer Bayern Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen. Die gezogene Grenze führte in der Öffentlichkeit und bei Wirtschaftsverbänden zu Kritik. Eine erste Entscheidung hat nun das Verwaltungsgericht Hamburg gefällt. Das OVG Hamburg will in der kommenden Woche entscheiden. Das OVG Bremen hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die entsprechende Bremer Regelung verhältnismäßig ist, ebenfalls ablehnend entschieden die OVGs im Saarland, in Niedersachsen, Hessen und in Nordrhein-Westfalen. Das OVG Schleswig und der VGH Bayern haben vergleichbaren Anträgen in Schleswig-Holstein und Bayern wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) statt gegeben.
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Mit Mitteilung vom 01.04.2020 (2020/C 108 I/01) veröffentlichte die Europäische Kommission Leitlinien, welche Auftraggebern Optionen und Flexibilitätsmöglichkeiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung der zur Bewältigung der Krise erforderlichen Waren und Dienstleistungen an die Hand geben.
weiterlesenDr. Jan Deuster
Auch in Zeiten der Corona-Krise gilt EU-Beihilfenrecht, was bedeutet: Ohne vorherige Freistellung oder Notifizierung von Beihilfen durch die EU-Kommission bleiben wettbewerbsrelevante Wirtschaftsfördermaßnahmen verboten! Soweit sich also keine Befreiung vom Beihilfenverbot in den bekannten Freistellungsakten (z.B. der De-Minimis oder der AGVO 2014) finden, bleibt es beim Notifizierungsgebot für staatliche Beihilfen.
weiterlesenAndreas Haupt
Die Corona-Krise stellt öffentliche Auftraggeber vor besondere Herausforderungen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit Rundschreiben vom 19.03.2020 für Neubeschaffungen insoweit bereits einige Erleichterungen verfügt. Insoweit können wir auf unseren diesbezüglichen Bericht verweisen.
weiterlesenLara Itschert
Angesichts der steigenden Zahlen von Infektionen mit dem Corona-Virus sieht die öffentliche Verwaltung sich derzeit mit der Situation konfrontiert, in kürzester Zeit zahlreiche Beschaffungen zur Eindämmung der Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes durchführen zu müssen.
weiterlesenProf. Dr. Stefan Hertwig
Die Länder der Eurozone sind wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus augenblicklich gleichzeitig mit einem Angebots- und einem Nachfrageschock konfrontiert. Staatliche Auftragsvergaben sind jetzt eines der wichtigsten Instrumente, um dieser toxischen Kombination entgegen zu wirken.
weiterlesenProf. Dr. Stefan Hertwig
Die Politik hat angekündigt, Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, schnell und unbürokratisch helfen zu wollen. Das Bundesministerium hat dazu am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus bekannt gegeben. Was ist heute zu tun, um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können und vor allem: um die damit verbundenen Vorteile am Ende auch behalten zu dürfen?
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