Letzte Klage gegen den Weiterbau der A49 abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat inzwischen auch die letzte bei ihm anhängige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Hessen für den Neubau der Bundesautobahn A49 zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda abgewiesen (Urteil vom 02.07.2020, Aktenzeichen 9 A 8.19).

Der streitgegenständliche Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Streckenabschnitt der geplanten A49 mit dem Anschluss an die A5 im Dreieck Ohmtal ist am 30.05.2012 erlassen und zuletzt im Januar 2019 geändert worden. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im Juni 2020 zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen hatte, ist nun auch eine weitere Klage von drei Privatpersonen ohne Erfolg geblieben.

Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken, die zwar nicht durch Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses in Anspruch genommen werden sollen, aber im Gebiet der im Januar 2017 angeordneten Unternehmensflurbereinigung liegen. Deshalb müssen sie zu Gunsten des Vorhabens mit Landabzug rechnen. Sie haben ihre Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss allerdings erst im April 2019 erhoben. Sie konnten sich auf Grund der bereits abgelaufenen Zeit nach dem Flurbereinigungsbeschluss daher nicht mehr zulässigerweise gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 wehren. Dass dieser noch im Januar 2019 geändert worden ist, ändert am Ergebnis nichts. Denn diese Änderung berührt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes die Kläger nicht in eigenen Rechten.