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Unternehmen & Finanzen

BGH: Weites Ausmaß der Nachhaftung des ehemaligen GbR-Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der GbR bei Dauerschuldverhältnissen

Durch sein Urteil vom 03.07.2020 (Az. V ZR 250/19) stellte der BGH noch einmal klar, von welch herausragender Bedeutung die Bekanntmachung seines Ausscheidens aus der Gesellschaft für einen Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern sein kann. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall muss ein im Jahre 2002 aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgeschiedener Gesellschafter für einen im Jahre 2014 gegenüber der GbR geltend gemachten Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis haften.

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Europäischer Gerichtshof zur Haftung der Bank bei kontaktloser Zahlung durch Unbefugten – ein Urteil mit weitergehenden Folgen?

Seit einiger Zeit kann mit der Girocard oder der Kreditkarte ein kleinerer Betrag auch gezahlt werden, ohne die Karte in ein Lesegerät einzuführen und die Geheimzahl einzugeben. Es genügt, die Karte an das Lesegerät zu halten. Mittels der sogenannten NFC-Funktion (Near Field Communication) werden die relevanten Daten aus der Karte herausgelesen und die Zahlung autorisiert. Vor dem Hintergrund des unmittelbar ersichtlichen Missbrauchsrisikos bei Verwendung einer gestohlenen oder abhandengekommenen Karte ist für Nutzer und Banken gleichermaßen wichtig zu wissen, wer das Missbrauchsrisiko trägt.

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Ausnahmen bestätigen die Regel – BGH-Urteil zu gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklauseln mit allseitigem Abfindungsausschluss

Doris Deucker

Für die Vertragsgestaltungspraxis bei Personengesellschaften ist es seit langem durch die Rechtsprechung anerkannt, dass für den Fall des Versterbens eines Gesellschafters die Anwachsung seines Geschäftsanteils bei den verbleibenden Gesellschaftern unter vollständigem Abfindungsausschluss der Erben vereinbart werden kann. Dies stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Schenkung im Sinne von § 516 BGB dar, die einen Pflichtteilsergänzungsanspruch der Hinterbliebenen des verstorbenen Gesellschafters auslösen könnte (BGH, Urteil vom 26.03.1981 – IVa ZR 154/80; Urteil vom 20.12.1965 – II ZR 145/64).

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Das Urteil des EuGH zur sog. „Kaskadenverweisung“ – ein Fall der Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland?

Paul H. Assies / Dr. Jochen Hentschel / Dr. Maik Kirchner

Wenn nationale gesetzgeberische Umsetzungsdefizite europarechtlicher Verbraucherschutzrichtlinien offenbar werden, ist der Ruf nach einer Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland nicht weit. Das Urteil des EuGH zur sog. „Kaskadenverweisung“ (Rs. C-66/19 – Kreissparkasse Saarlouis) könnte unter Umständen als Einfallstor für eine solche Staatshaftung dienen.

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Gastronomie und Hotellerie als Wellenbrecher gegen Corona? Greift wenigstens die Betriebsschließungsversicherung?

Johannes Ristelhuber

Ab dem 02.11.2020 gelten verschärfte Coronaregeln. Die Gastronomie muss schließen. Hotels sollen keine touristischen Übernachtungsgäste mehr aufnehmen. Die Gastronomie und Hotellerie bilden mithin die unfreiwillige Speerspitze bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Greift wenigstens die von vielen Hoteliers und Gastronomen abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung?

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Darlehenswiderruf und Rechtsmissbrauch – ein scharfes Schwert für Kreditinstitute

Paul H. Assies

Mit Urteil vom 01.10.2020 hat das Landgericht Köln zugunsten eines von CBH vertretenen Kreditinstituts entschieden, dass ein Widerruf wegen Rechtsmissbrauchs unbeachtlich ist, wenn der Darlehensnehmer nach dessen Zurückweisung durch das Institut 1,5 Jahre die Darlehensraten weiter entrichtet, bevor er Klage erhebt (15 O 140/20). Ein allgemein gehaltener Rückforderungsvorbehalt im Widerrufsschreiben ändere daran nichts.

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Update zu Corona-bedingten gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln: Erleichterte Voraussetzungen für virtuelle Haupt-, Gesellschafter- bzw. Mitgliederversammlungen sollen verlängert werden

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Mit Pressemitteilung vom 19.09.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf zu einer Verordnung vorgestellt, der die Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis 31.12.2021 vorsieht.

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Wirecard – Die Insolvenz trifft insbesondere auch die kreditgebenden Banken ins Mark

Nach Medienberichten vergab ein Konsortion aus 15 Banken unter Führung der Commerzbank AG an dem Wirecard Konzern Darlehen in Höhe von 1,75 Milliarden Euro, wovon 1,60 Milliarden Euro valutiert worden seien. Commerzbank, ING, LBBW und ABN Amro sollen jeweils (weitgehend ausgeschöpfte) Kreditlinien von 200 Millionen Euro ausgereicht haben.

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