Dr. Maik Kirchner
Seit dem 2. August 2022 gelten neue EU-Regeln im Finanzvertrieb: Die Befragung zu Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden obligatorischer Bestandteil der Anlageberatung und Portfolioverwaltung.
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Dr. Maik Kirchner
Seit dem 2. August 2022 gelten neue EU-Regeln im Finanzvertrieb: Die Befragung zu Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden obligatorischer Bestandteil der Anlageberatung und Portfolioverwaltung.
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Das OLG Frankfurt a. M. hat mit seinem Beschluss vom 04.01.2022 entschieden, dass sich die Vorstände von Aktiengesellschaften nicht selbst ohne die Zustimmung oder Genehmigung ihres Aufsichtsrates zu Geschäftsführern ihrer Tochtergesellschaften bestellen dürfen.
weiterlesenDr. Maik Kirchner
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Februar 2022 neue Leitlinien zu den Bereichsausnahmen für begrenzte Netze und sehr begrenzte Produktangebote im Zahlungsverkehr im Lichte der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie („PSD2“) veröffentlicht.
weiterlesenDr. Christoph Naendrup, LL.M.
Die neue Vertikal-GVO und die neuen Vertikal-Leitlinien der Europäischen Kommission sind da – ab dem 01.06.2022 gelten neue kartellrechtliche Spielregeln im Vertrieb!
weiterlesenDr. Christoph Naendrup, LL.M.
Am 27.04.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesministeriums für Justiz eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften beschlossen.
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Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 25.01.2022 entschieden, dass eine GmbH, die durch eine rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst wurde, nicht fortgesetzt werden kann.
weiterlesenJohannes Ristelhuber / Dr. Jan Deuster / Dr. Maik Kirchner
Die Bundesregierung kündigte letzten Freitag an, kurzfristig ein umfassendes finanzielles Maßnahmenpaket bereitzustellen, mit dem sie – vorbehaltlich beihilfenrechtlicher Genehmigungen – beabsichtigt, Unternehmen mit Liquiditätshilfen zu unterstützen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind.
weiterlesenDr. Christoph Naendrup, LL.M.
Die Entscheidung der Russischen Föderation die "Oblaste" Donezk und Luhansk als unabhängige ukrainische Republiken anzuerkennen und der anschließende Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine mit Unterstützung Weißrusslands stieß in den westlichen Ländern auf breite Ablehnung.
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Der BGH hat mit seinem Urteil vom 13.01.2022 mit dem Aktenzeichen III ZR 210/20 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und die besondere Bedeutsamkeit für Gesellschaften betont, mit dem gesetzlich vorgeschrieben Rechtsformzusatz und im Falle der Unternehmergesellschaft mit der ausdrücklichen Bezeichnung der Haftungsbeschränkung im Rechtsverkehr aufzutreten.
weiterlesenDr. Christoph Naendrup, LL.M.
Ab dem 1. Juni 2022 besteht für öffentliche Auftraggeber im Rahmen von Vergabeverfahren eine Verpflichtung, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob der Bieter, der ggf. den Zuschlag erhalten soll, im Wettbewerbsregister eingetragen ist. Falls ja, kann dies je nach Grund für die Eintragung zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Für Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, besteht daher Handlungsbedarf!
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