Dr. Christoph Naendrup, LL.M.
Mit lange erwarteter Entscheidung vom 18.05.2021 hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs im Verfahren „Booking.com“ entschieden, dass „enge Bestpreisklauseln“ nicht mit dem Kartellrecht vereinbar und mithin unzulässig sind (BGH, Beschluss vom 18.05.2021, KVR 54/20).
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