Johannes Ristelhuber
Am 24.11.2021 haben die Ampelparteien ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Motto: „Mehr Fortschritt wagen“. Die große Reform im Personengesellschaftsrecht ist mit dem MoPeG bereits verabschiedet. Große Neuerungen waren deshalb nicht zu erwarten. Was aber sieht der Koalitionsvertrag nun im Bereich des Unternehmensrechts vor? Compliance- und Whistleblower-Regelungen bilden den Schwerpunkt. Die Digitalisierung soll vorangetrieben werden.
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