SANKTIONEN DER EU GEGEN RUSSLAND

Die Entscheidung der Russischen Föderation die "Oblaste" Donezk und Luhansk als unabhängige ukrainische Republiken anzuerkennen und der anschließende Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine mit Unterstützung Weißrusslands stieß in den westlichen Ländern auf breite Ablehnung.

Die von verschiedenen Staaten und internationalen Organisationen ergriffenen Maßnahmen beschränken sich vorerst auf die Verhängung von Sanktionen und Beschränkungen, vor allem wirtschaftlicher Art, gegen Personen und Einrichtungen, die den russischen und belarussischen Machtzirkeln nahe stehen. Im Falle der Europäischen Union haben diese Maßnahmen die Form eines umfassenden Pakets von Bestimmungen angenommen, das am 23. Februar 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und die bestehenden Beschränkungen, die 2014 anlässlich der russischen Annexion der Krim vereinbart wurden, erweitert. Darüber hinaus wurde eine Reihe weiterer neuer Maßnahmen beschlossen.

Unser spanischer Partner aus dem IUROPE-Netzwerk, Sergí Gimenez von der Anwaltskanzlei Augusta Abogados, hat die Maßnahmen zusammengestellt. CBH-Partner Christoph Naendrup hat die Beiträge übersetzt und redaktionell angepasst:

RESTRIKTIVE MASSNAHMEN DER EU GEGEN RUSSLAND TEIL 1 – ALLGEMEINE ASPEKTE

RESTRIKTIVE MASSNAHMEN DER EU GEGEN RUSSLAND TEIL 2 – KOMMERZIELLE ASPEKTE

RESTRIKTIVE MASSNAHMEN DER EU GEGEN RUSSLAND TEIL 3 – FINANZIELLE ASPEKTE

 

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Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

T: +49 221 95 190-68
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