Und noch mal: Bestpreisklauseln

Am 18.05.2021 hat der BGH im Verfahren „Booking.com“ dem Bundeskartellamt Recht gegeben und dem OLG Düsseldorf eine Absage erteilt (BGH, Beschluss vom 18.05.2021, KVR 54/20). Inzwischen sind die Entscheidungsgründe veröffentlicht worden.

Die Entscheidung des BGH im „booking.com“-Verfahren war mit Spannung erwartet worden und die deutliche Absage des BGH an die vom OLG Düsseldorf vertretene Rechtsauffassung wurde von dem ein oder anderen Beobachter durchaus als überraschend empfunden (wir berichteten über die Entscheidung bereits hier).

CBH-Partner Dr. Christoph Naendrup, LL.M. hat die inzwischen im Volltext veröffentlichte Entscheidung in der aktuellen Ausgabe der Kommunikation&Recht kommentiert. Die Fundstelle lautet: K&R 2021, 650 ff.

Die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs können auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs abgerufen werden.

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Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

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