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Unternehmen & Finanzen

Folgen der Insolvenz der Greensill Bank AG?

Dr. Maik Kirchner

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 03.03.2021 gegenüber der Greensill Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und sodann am 15.03.2021 einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Greensill Bank AG gestellt. Daraufhin wurde am 16.03.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet. Außerdem hat die BaFin am 16.03.2021 den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG festgestellt.

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Teure Schufa-Meldung – Vorsicht vor Schmerzensgeldansprüchen Betroffener unter der DS-GVO

Paul H. Assies / Dr. Sascha Vander, LL.M.

Das Landgericht Lüneburg sprach in einer vom Handelsblatt aufgegriffenen Entscheidung dem klagenden Kunden ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen ein Kreditinstitut zu (Urteil vom 14.07.2020, 9 O 145/19). Eine von dem Institut veranlasste Schufa-Meldung stellte im konkreten Fall eine nicht von den Bestimmungen der DS-GVO gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten dar, was zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führe.

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Prämiensparverträge

Dr. Martin Pagenkopf / Paul H. Assies

Anhörung der BaFin zur Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln vom 29.01.2021 (eingestellt auf www.bafin.de)

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Weitergabe der TAN an einen Anrufer beim Online Banking – kein Anspruch gegen die Bank auf Saldenberichtigung

Paul H. Assies

Das hatte sich die klagende Partei anders vorgestellt. Nach ihrer Ansicht soll das Online Banking Geschäftsmodell der Banken „untrennbar mit einem gewissen Verlustrisiko verbunden … (sein) …, welches … (die Banken) … einkalkulieren und einkalkulieren müssen“. Der Kunde hafte deshalb nicht. Das LG Bonn sieht dies – unserer Argumentation folgend – zutreffend anders.

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LG Köln erklärt Kündigung eines Girokontos wegen Belastung der Bank mit Negativzinsen für wirksam

Das LG Köln hat am 03.12.2020 (Az. 22 O 23/20) in einem von CBH Rechtsanwälte für die klagende Bank geführten Verfahren entschieden, dass eine Kündigung eines Girokontos wegen der Belastung der Bank mit Negativzinsen wirksam ist, wenn auf diesem Konto Einlagen in achtstelliger Höhe vorgehalten werden und der Kunde zur Vereinbarung eines Verwahrentgelts als milderes Mittel nicht bereit ist.

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BGH: Weites Ausmaß der Nachhaftung des ehemaligen GbR-Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der GbR bei Dauerschuldverhältnissen

Durch sein Urteil vom 03.07.2020 (Az. V ZR 250/19) stellte der BGH noch einmal klar, von welch herausragender Bedeutung die Bekanntmachung seines Ausscheidens aus der Gesellschaft für einen Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern sein kann. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall muss ein im Jahre 2002 aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgeschiedener Gesellschafter für einen im Jahre 2014 gegenüber der GbR geltend gemachten Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis haften.

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Europäischer Gerichtshof zur Haftung der Bank bei kontaktloser Zahlung durch Unbefugten – ein Urteil mit weitergehenden Folgen?

Seit einiger Zeit kann mit der Girocard oder der Kreditkarte ein kleinerer Betrag auch gezahlt werden, ohne die Karte in ein Lesegerät einzuführen und die Geheimzahl einzugeben. Es genügt, die Karte an das Lesegerät zu halten. Mittels der sogenannten NFC-Funktion (Near Field Communication) werden die relevanten Daten aus der Karte herausgelesen und die Zahlung autorisiert. Vor dem Hintergrund des unmittelbar ersichtlichen Missbrauchsrisikos bei Verwendung einer gestohlenen oder abhandengekommenen Karte ist für Nutzer und Banken gleichermaßen wichtig zu wissen, wer das Missbrauchsrisiko trägt.

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Ausnahmen bestätigen die Regel – BGH-Urteil zu gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklauseln mit allseitigem Abfindungsausschluss

Doris Deucker

Für die Vertragsgestaltungspraxis bei Personengesellschaften ist es seit langem durch die Rechtsprechung anerkannt, dass für den Fall des Versterbens eines Gesellschafters die Anwachsung seines Geschäftsanteils bei den verbleibenden Gesellschaftern unter vollständigem Abfindungsausschluss der Erben vereinbart werden kann. Dies stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Schenkung im Sinne von § 516 BGB dar, die einen Pflichtteilsergänzungsanspruch der Hinterbliebenen des verstorbenen Gesellschafters auslösen könnte (BGH, Urteil vom 26.03.1981 – IVa ZR 154/80; Urteil vom 20.12.1965 – II ZR 145/64).

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