Johannes Ristelhuber
Der Bundestag und der Bundesrat haben am 26./27.03.2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen. Dies sieht zu einzelnen Rechtsbereichen Erleichterungen im Rechtsverkehr vor. Im Vertragsrecht gilt dies insbesondere für ein Leistungsverweigerungsrecht.
weiterlesen