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Unternehmen & Finanzen

EuGH entscheidet, dass „Kaskadenverweisungen“ in Widerrufsinformationen unwirksam sind. Aber: Führt das auch zur automatischen Widerruflichkeit entsprechender Verbraucherdarlehensverträge im innerdeutschen Recht?

Paul H. Assies / Dr. Maik Kirchner

Mit Urteil vom 26.03.2020 - Rs. C-66/19 - hat der Europäische Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV entschieden, dass Art. 10 Abs. 2 lit. p der Richtlinie 2008/48 (im Folgenden Richtlinie 2008/48 EG) einer Regelung in Widerrufsinformationen zu Verbraucherdarlehensverträgen dann entgegenstehe und auch dementsprechend auszulegen sei, wenn diese Regelung hinsichtlich der in Art. 10 dieser Richtlinie genannten und geforderten Angaben auf eine nationale Vorschrift verweise, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats Bezug nehme (sog. „Kaskadenverweisung“). Damit stellt der EuGH auch gleichzeitig klar, dass der seit 30.07.2010 im deutschen Belehrungsmuster nach Anlage 6 EGBGB (ab 13.06.2014: Anlage 7 EGBGB) verankerte sog. „Kaskadenverweis“ den Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie (Art. 10 Abs. 2 lit. p der Richtlinie 2008/48/EG) nicht gerecht wird. Dieses Urteil haben einige Medien und Verbraucheranwälte aufgegriffen und sprechen bereits plakativ vom neuen „Widerrufsjoker“. Aber trifft diese Einschätzung tatsächlich zu?

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GmbH-Recht: Gesellschafterversammlungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Andrea Heuser

Aufgrund der staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, hier insbesondere die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und das Kontaktverbot, ist die Abhaltung von physischen Gesellschafterversammlungen nicht mehr ohne weiteres bzw. nur unter engen Voraussetzungen noch möglich.

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Corona und Vereine und Stiftungen

Andrea Heuser

Aufgrund der staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, hier insbesondere die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und das Kontaktverbot, ist die Abhaltung von Mitgliederversammlungen von Vereinen und Stiftungen derzeit nicht möglich. Viele Satzungen sehen aber bspw. ein automatisches Ende der Vorstandsbestellung durch Zeitablauf vor. Der Verein bzw. die Stiftung drohen hierdurch handlungsunfähig zu werden. Insbesondere für den Verein bestehen daneben auch andere Maßnahmen, die der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung bedürfen.

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Corona-Virus und Betriebsschließungsversicherung

Johannes Ristelhuber

Behördlich veranlasste Betriebsschließungen legen derzeit weite Teile des Wirtschaftslebens in Deutschland lahm. Wer eine Betriebsschließungsversicherung hat, der glaubt sich abgesichert. In der Presse ist jetzt zu lesen, das einige Versicherer wohl ihre Eintrittspflicht in Frage stellen. Zu Recht?

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COVID 19 – Finanzierungshilfen für Unternehmen durch Milliarden-Schutzschild der Bundesregierung

Paul H. Assies / Dr. Maik Kirchner

Die Corona-Pandemie zeigt erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Viele Unternehmen haben bereits jetzt mit existentiellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Politik hat angekündigt, Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen. Das Bundesministerium hat dazu am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket, ein sog. Schutzschild für Beschäftige und Unternehmen, geschnürt.

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Besondere Pflichten der Geschäftsleitung während der Corona-Epidemie

Die Geschäftsleiter haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Geschäftsleiter, die ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden. Einfache Fahrlässigkeit genügt. Dies gilt für Vorstände in Aktiengesellschaften ebenso wie für diejenige von Genossenschaften und Geschäftsführer einer GmbH.

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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Johannes Ristelhuber

Die Corona-Epidemie hat gravierende Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben. Viele Betreiber von Geschäften, insbesondere von Hotels, Gaststätten und Restaurants müssen schließen. Die Kosten laufen weiter. Die Bundesregierung will eine Insolvenzwelle unter anderem mit einer Aussetzung der Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung begegnen. Es bleiben allerdings viele Fragen offen.

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