Dr. Sascha Vander, LL.M.
Wer sich bei eBay unter einem falschen Namen anmeldet und dabei zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt, macht sich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 Abs. 1 StGB strafbar. Das hat der BGH mit Beschluss vom 21. Juli 2020 bestätigt (Az.: 5 StR 146/19). Bei Plattformen wie eBay-Kleinanzeigen, auf der zur Registrierung keine persönlichen Daten abgefragt werden, ist der Tatbestand dagegen erst dann erfüllt, wenn unter falschem Namen ein betrügerisches Angebot unterbreitet wird.
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