Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH Maciej Szpunar kann nur dann von einer wirksamen Einwilligung in das Setzen bzw. Auslesen von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers ausgegangen werden, wenn der Nutzer im Vorhinein mittels des sog. Opt-In-Verfahrens und zudem informiert und gesondert hierin eingewilligt hat (Schlussanträge v. 21. März 2019 – Az.: C-673/17).
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