Der BGH hat in seinen Urteilen vom 06.06.2019 (Az. I ZR 206/17 und I ZR 60/18) entschieden, dass die Gewährung geringwertiger Werbegaben wie ein Brötchen-Gutschein oder ein Ein-Euro-Gutschein durch Apotheken an Kunden im Rahmen des Erwerbs verschreibungspflichtiger Arzneimittel wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.
weiterlesen