Bundeskabinett beschließt Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Am 07.10.2020 hat das Bundeskabinett Änderungen des LFGB nebst anderer Vorschriften beschlossen, die primär eine Anpassung an geltendes EU-Recht und die Rechtsprechung enthalten. Dies soll unter anderem dazu dienen, den Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen stärker zu überwachen. Danach können die Überwachungsbehörden künftig anonym beim Online-Handel bestellen.

Die beschlossenen Änderungen betreffen u. a. Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe und kosmetische Mittel, amtliche Kontrollrechte und insbesondere Änderungen bezüglich der Rückverfolgbarkeitsinformationen. Letztere sind im Bedarfsfalle innerhalb von 24 Stunden elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Auch wurden Änderungen in Bezug auf die Information der Öffentlichkeit beschlossen.

Quelle: Newsletter der Bundesregierung, Verbraucherschutz aktuell, Newsletter 07.10.2020

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Jennifer Jean Bender

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