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EXPERTISE

  • Lebensmittelrecht
  • Projektentwicklung
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht

VITA

  • seit 2018 | Rechtsanwältin der Kanzlei CBH Rechtsanwälte
  • 2013 | Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2012 | Referendariat in Köln
  • 2009 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
  • Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Englisch

Publikationen

  • Rezension zu Carsten Schucht, Die neue EU-Marktüberwachungsverordnung, 2021, LMuR Heft 5/2021
  • Rezension zu Bernd van der Meulen/Bart Wernaart, EU Food Law Handbook, 3. Aufl. 2020, LMuR Heft 3/2021
  • Anmerkung zum Urteil LG München v. 03.12.2020, LMuR, Heft 2/2021 – Frage der Nachschöpfung einer bekannten Werbefigur für Fisch-Tiefkühlprodukte (Käpt´n Iglo)
  • Rezension in LMuR, Heft 1/2021, zu Gassner/Seith (Hrsg.), Ordnungswidrigkeitengesetz Handkommentar, 2. Aufl. 2020
  • Anmerkung zum Beschluss VGH Baden-Württemberg v. 30.04.2020 (9 S 2943/19), LMuR, Heft 6/2020 – Zur Notwendigkeit einer zweiten Untersuchung im Lebensmittelrecht im Rahmen des § 40 Abs. 1 a S. 1 Nr. 3 LFGB
  • Anmerkung zum Beschluss VG Würzburg v. 24.07.2019 ( W 8 E 19.766), LMuR, Heft 5/2019 – Irreführende Information bei einem Nahrungsergänzungsmittel
  • Anmerkung zum Urteil VG Würzburg v. 22.10.2018 ( W 8 K 17.502), LMuR, Heft 3/2019 – Lebensmittelrechtliche Anforderungen bei einem Präsentationsstand in einem Supermarkt
  • „Wann werden Hygieneverstöße einer GmbH öffentlich gemacht? Erste Überlegungen zu § 40 Abs. 1 a Nr. 2 LFGB“, BackMarkt, Heft 09/2018
  • „Im Zweifel für die Öffentlichkeit“, BackMarkt, Heft 06/2018
  • Anmerkung zum Urteil KG Berlin v. 23.01.2018 ( 5 U 126/16), LMuR, Heft 3/2018 – Angabe von Lebensmittelzutaten bei Online-Angeboten
  • Anmerkung zum Beschluss OLG Celle v. 26.06.2017 (1 Ss (Owi) 15/17), LMuR, Heft 6/2017 – Sonntagsfahrverbote
  • Rechtstexte für den Schädlingsbekämpfer, J. Bender / A. Pitzer, Behr´s Verlag 2016
  • Die Rolle des Schädlingsbekämpfers in rechtlichen Verfahren, Bender/Theis/Wallau, Handbuch für den Sbk, Lfg. 62, 08/2014
  • „Kennzeichnungsfehler – Verbrauchertäuschung – Betrug“, Bender/Wallau, RFL, Heft 6/2014

News

OVG Sachsen-Anhalt: Zur Notwendigkeit einer Betriebswohnung im Gewerbegebiet und Einstufung eines faktischen Gewerbegebiets

Jennifer Jean Bender

In der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 11.04.2024 – 2 M 18/24) hat das Gericht sich u. a. mit der Frage der Notwendigkeit einer Betriebswohnung befasst und ferner klargestellt, dass es bei der Einstufung als faktisches Baugebiet auf die tatsächlich vorhandenen Nutzungen und Bebauungen ankommt.

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Keine Korrektur durch „Sternchen“-Hinweis bei falscher Werbeaussage in Blickfangwerbung, die leicht vermeidbar ist und für deren Unrichtigkeit kein vernünftiger Anlass besteht

Jennifer Jean Bender

In seinem Hinweisbeschluss vom 16.08.2022 (Az. 3 U 747/22) hat das OLG Nürnberg eine Onlinewerbung als irreführend eingestuft, bei welcher mit der Aussage „33 % AUF ALLE KÜCHEN (1) + GRATIS AEG BACKOFEN (1)“ geworben wurde. Erst am Ende der Seite erfolgte die Erläuterung der Fußnote: „Beim Kauf einer frei geplanten Einbauküche bei K. erhalten Sie ab einem Gesamtpreis der Küche von 6.900 € 33 % Rabatt. Dieser Rabatt errechnet sich aus dem Gesamtpreis abzgl. Montagekosten, abzgl. des Kaufpreises für MIELE- und BORA-Geräte sowie dem Material Stein. Zusätzlich erhalten Sie einen AEG Backofen […] ohne Berechnung […].“

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WEITERE NEWS ANZEIGEN

OLG Karlsruhe: Zulässige Bewerbung eines Desinfektionsmittels als „Hautfreundlich“ und unzulässige Bewerbung eines Desinfektionsmittels als „Ökologisch“ bzw. „Bio“

Jennifer Jean Bender

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Urteil vom 08.06.2022, Az. 6 U 95/21) mit diversen werbenden Angaben eines Desinfektionsmittels befasst. Streitgegenständlich waren die Angaben „Ökologisch“ und „Bio“ sowie die Bewerbung als „Hautfreundlich“. Lediglich letztere Angabe wurde dabei als zulässig erachtet.

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VG Berlin: „Lebensmittelretter“ als Lebensmittelunternehmer

Jennifer Jean Bender

Das VG Berlin (Beschluss vom 21.10.2021 – 14 L 453/21) hat entschieden, dass auch eine natürliche Person, die ein Projekt zur Lebensmittelumverteilung betreibt und dafür über einen von der Straße aus frei zugänglichen Windfang Warentische bereitstellt, als Lebensmittelunternehmer zu qualifizieren ist und folglich die lebensmittelhygienerechtlichen Anforderungen zu erfüllen hat.

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