Jennifer Jean Bender
In der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 11.04.2024 – 2 M 18/24) hat das Gericht sich u. a. mit der Frage der Notwendigkeit einer Betriebswohnung befasst und ferner klargestellt, dass es bei der Einstufung als faktisches Baugebiet auf die tatsächlich vorhandenen Nutzungen und Bebauungen ankommt.
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