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Geistiges Eigentum, Medien & IT

Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Nutzung eines Prominentenfotos für sog. „Clickbaiting“

Die unbefugte Nutzung eines Prominentenfotos als reißerischer Aufmacher eines redaktionellen Beitrages, der sich mit der betreffenden Person überhaupt nicht auseinandersetzt, löst Schadensersatzansprüche nach der Lizenzanalogie aus. Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 28.05.2019 (Az. 15 U 160/18) für den Fall eines sehr prominenten Fernsehmoderators.

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EuGH: Keine Pflicht für Online-Plattformen für Verbraucher per Telefon erreichbar zu sein

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der EuGH hat in der Rechtssache C-649/17 des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Amazon EU Sarl mit Urteil vom 10.07.2019 entschieden, dass Amazon zwar keine Pflicht treffe, für Verbraucher telefonisch erreichbar zu sein, jedoch ein Kommunikationsmittel bereitzustellen hat, über das Verbraucher mit Amazon schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren können.

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Landgericht Berlin – Erfindervergütung bei die Laufzeit eines Patents überschreitenden Bestell-/Liefervorgängen

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

In einem Urteil vom 20.06.2019 (Az. 16 O 440/12, unveröffentlicht) hat sich das Landgericht Berlin mit der Frage der Vergütung von Lieferungen befasst, die u. a. auf Vertragsschlüssen vor Ablauf des zugrunde liegenden Patents und aufgrund von Optionen auf Lieferungen zu bestimmten Konditionen beruhten, die bereits vor dem Patentablauf vereinbart wurden.

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LG Koblenz – Irreführung über vermeintlichen Router-Zwang

Mit Urteil vom 24.05.2019 (Az. 4 HKO 35/18) hat das LG Koblenz entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn der Anbieter eines DSL-Anschlusses im Rahmen des Bestellvorgangs den unzutreffenden Eindruck erweckt, der Anschluss könne nur mit einem der angebotenen Router genutzt werden.

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EuGH: OTT-Dienste wie Gmail sind keine Telekommunikationsdienste

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der EuGH hat mit Urteil vom 13.06.2019, Az.: C-193/18 entschieden, dass der Google-Dienst Gmail keinen Telekommunikationsdienst im Sinne der europäischen Rahmenrichtlinie darstellt. Die Rahmenrichtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste. Die Entscheidung ist für sog. OTT-Dienste (over the top-Dienste), die keine eigenen TK-Netze betreiben, sondern für die Leistungserbringung bestehende Netzinfrastruktur nutzen, von erheblicher Bedeutung. Betroffen sind auch Dienste wie etwa WhatsApp.

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Auch Landgericht Berlin verbietet Angebot und Werbung für Online Casinos

Prof. Dr. Markus Ruttig

Neben dem Landgericht Leipzig (Urteile vom 02.04.2019, Az. 05 O 1496/18 und 05 O 1512/18) hat nunmehr auch das Landgericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 06.06.2019, Az. 16 U 65/17) entschieden, dass es verboten ist, über das Internet ohne behördliche Erlaubnis in Deutschland kostenpflichtige Casino- und/oder Automatenspiele anzubieten bzw. für diese im deutschen TV zu werben.

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