Die unbefugte Nutzung eines Prominentenfotos als reißerischer Aufmacher eines redaktionellen Beitrages, der sich mit der betreffenden Person überhaupt nicht auseinandersetzt, löst Schadensersatzansprüche nach der Lizenzanalogie aus. Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 28.05.2019 (Az. 15 U 160/18) für den Fall eines sehr prominenten Fernsehmoderators.
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