Rechtsprechungsübersicht – Schadensersatzansprüche Betroffener unter der DS-GVO

Mit Einführung der DS-GVO wurden die Rechte Betroffener in mehrfacher Hinsicht gestärkt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche im Falle von Datenschutzverletzungen. Die Rechtsprechung zu diesem Thema mehrt sich. Auch wenn eine wohl insgesamt eher restriktive Bewertung durch die Gerichte festzustellen ist, bergen Schadensersatzansprüche ein nicht zu unterschätzendes Risiko.

Die bis dato zu Schadensersatzansprüchen Betroffener unter Art. 82 DS-GVO ergangene Rechtsprechung muss als uneinheitlich bewertet werden. Dies verwundert kaum, wurde ein immaterieller Ersatzanspruch für Datenschutzverletzungen unter der DS-GVO neu eingeführt. Dreh- und Angelpunkt bildet Art. 82 Abs. 1 DS-GVO, wonach jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DS-GVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter hat. Namentlich die schwer greifbare Kategorie der immateriellen Schäden bereitet Verantwortlichen wie Gerichten durchaus Kopfzerbrechen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Umstand, dass der gemäß Art. 82 Abs. 1 DS-GVO formulierte Anspruch unbeschränkt formuliert scheint, insbesondere vom Wortlaut her keine Relevanzeinschränkungen kennt. Gleichwohl tendiert die Rechtsprechung derzeit wohl überwiegend dazu, restriktive Merkmale in Schadensersatzansprüche hineinzulesen und auch die Anforderungen an die Kausalität in den Fokus zu rücken.

Die hier als Anlage bereitgestellte Übersicht Rechtsprechung SE Betroffener mag als Grundlage für eine Orientierung und weitere Vertiefung dienen, wobei die Entscheidungen chronologisch aufgeführt sind, um insoweit ggf. Tendenzen und Entwicklungen leichter nachvollziehen zu können.

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Dr. Sascha Vander, LL.M.

Dr. Sascha Vander, LL.M.

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