Dr. Sascha Vander, LL.M.
Erst zwei Monate ist es her, dass ein Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf für Aufsehen sorgte: Die Düsseldorfer Richter bewerteten die seinerzeit noch „taufrische“ Neuregelung des sog. fliegenden Gerichtsstands im UWG als missverständlich und unzweckmäßig und versuchten, den bis dato recht weiten Anwendungsbereich dieses Gerichtsstands mittels einschränkender Gesetzesauslegung zu bewahren. Die Entscheidung forderte inhaltlich und methodisch zum Widerspruch heraus, welchen das OLG Düsseldorf nur einen Monat später in einem Obiter Dictum auch lieferte. Die Antwort des LG folgt nunmehr auf dem Fuße und lässt keinen Zweifel, dass es von seinem Standpunkt vorerst nicht abrücken wird.
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