Prof. Dr. Markus Ruttig
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 13.09.2019 - Az. 6 U 29/19 - die Berufung der Fa. Vorwerk, die den „Thermomix“ vertreibt, gegen eine Entscheidung des LG Köln zurückgewiesen und ebenfalls Unterlassungsansprüche aus § 14 Abs. 5 MarkenG wegen Nutzung des Begriffs „Thermomix“ auf einer Kochbuchreihe verneint.
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