Dr. Sascha Vander, LL.M.
Für viel Aufsehen sorgte letzten Sommer das Urteil des EuGH in Sachen Schrems II (C-311/18), als es den EU-US Privacy Shield-Beschluss ohne Übergangsfrist zu Fall brachte. Dies bildete freilich nur einen interessanten Aspekt der Entscheidung für die Unternehmenspraxis. Mindestens genau so bedeutsam waren die Ausführungen der Luxemburger Richter zu den bestehenden EU-Standardvertragsklauseln (auch „Standarddatenschutzklauseln“). Jetzt „drohen“ aufsichtsrechtliche Prüfungen.
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