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Geistiges Eigentum, Medien & IT

BGH zur Neuheit bei Einsatz eines Wirkstoffes zur Prävention einer Krankheit

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In der Entscheidung „Präventive Antibiotikabehandlung“ (v. 14.12.2021, Az. X ZR 107/19) hat der BGH seine Rechtsprechung aus seiner Entscheidung „Memantin“ (v. 09.06.2011, X ZR 68/08) zur Neuheit bei Einsatz eines Wirkstoffes zur Prävention einer Krankheit fortgeführt.

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BGH – Nichtigkeitsstreitwert IV

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

In einem Beschluss vom 14.12.2021 (Az: X ZR 26/20) hat sich der BGH mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Streitwert eines Nichtigkeitsverfahrens innerhalb des Instanzenzuges korrigiert werden kann.

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BPatG: Besondere Sorgfaltspflichten nach Beschleunigungsantrag

Franziska Anneken

Stellt ein Patentanmelder beim DPMA einen Antrag auf beschleunigte Bearbeitung, muss er mit einem kurzfristigen Eingang einer Fristsache rechnen und ist gehalten, seinen Posteingang zu überprüfen sowie dessen rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen (BPatG v. 10.01.2022, Az. 8 W (pat) 18/21).

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BPatG – Eintragungsfähigkeit der Wortfolge „Power your Sport“ als Marke?

Gelegentlich entsteht zwecks Erreichung einer exklusiven Rechtsposition an einer prägnanten Wortfolge bei Wirtschaftsakteuren das Bedürfnis, diese als Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen schützen zu lassen. Ob solche Wortfolgen als Marke eintragungsfähig sind, be-urteilt sich nach den allgemeinen Vorgaben des Markenrechts. Die jeweilige Wortfolge muss sich insbesondere als betrieblicher Herkunftshinweis eignen, was stets im Einzelfall geprüft wird. Das BPatG hatte dies in einem aktuellen Fall (20.12.21 – 29 W (pat) 531/20) hinsichtlich der Aussage „Power your Sport“ zu beurteilen und bejahte die Eintragungsfähigkeit in Bezug auf die bean-spruchten Waren.

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BGH zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In der Entscheidung „Heizkörperdesign“ (v. 23.09.2021, Az. I ZB 10/21) hat sich der BGH mit der Verletzung des Anspruchs nach Art. 103 Abs. 1 GG beschäftigt, wonach den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens garantiert wird, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern.

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