Dr. Anja Bartenbach, LL.M.
In der Entscheidung „Präventive Antibiotikabehandlung“ (v. 14.12.2021, Az. X ZR 107/19) hat der BGH seine Rechtsprechung aus seiner Entscheidung „Memantin“ (v. 09.06.2011, X ZR 68/08) zur Neuheit bei Einsatz eines Wirkstoffes zur Prävention einer Krankheit fortgeführt.
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