Dr. Martin Quodbach, LL.M.
Nach dem Zweiten Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10.08.2021 werden am 01.05.2022 Änderungen in § 83 Abs. 1 PatG in Kraft treten, die für eine bessere Synchronisierung eines Nichtigkeitsverfahrens mit einem Patentverletzungsverfahren sorgen sollen, also insbesondere in dem Fall, dass der Patentverletzer das Nichtigkeitsverfahren als Reaktion auf eine Verletzungsklage angestrengt hat und die Aussetzung des Verletzungsverfahrens nach § 148 ZPO verfolgt.
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