Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)
Umweltbezogene Werbung, wie z. B. mit den Begriffen „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ werden in Zukunft EU-seitig stärker reglementiert. Am 17.01.2024 hat das EU-Parlament die finale Fassung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (COM (2022) 0143) verabschiedet. Nach der Zustimmung des EU-Rates wird die Richtlinie voraussichtlich zeitnah in Kraft treten und muss dann innerhalb von 24 Monaten in den Mitgliedstaaten rechtlich umgesetzt werden.
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