Franziska Anneken
Das Bundespatentgericht hat sich zur patentrechtlichen Bestimmung der objektiven technischen Aufgabe bei einem Patent geäußert, das nur eine medizinische Indikation, also die Verwendung eines vorbekannten Stoffes für eine bislang mit ihm nicht bekannte Therapiemöglichkeit, zum Gegenstand hat (BPatG, Urteil vom 04.05.2023, Az. 3 Ni 2/21 - Mittel zur Behandlung einer überaktiven Blase).
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