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Geistiges Eigentum, Medien & IT

BGH – Pierre Cardin besteht auf Urteilsbekanntmachung

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Der BGH entschied mit Urteil vom 22.02.2024, Az. I ZR 217/22, dass für einen Anspruch auf Urteilsbekanntmachung gem. § 19c MarkenG das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Anspruchstellers im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bejaht werden muss.

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EuGH – Mylan AB vs. Gilead u. a.

Steffen Weinberg, LL.M.

In seinem Urteil vom 11.01.2024 – C-473/22 – entschied der Gerichtshof über die Vereinbarkeit einer verschuldensunabhängigen Haftungsregelung mit Art. 9 Abs. 7 der Richtlinie 2004/48.

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EuG: Instagram-Post verhindert den Design-Schutz für Schuhe

Britta Iris Lissner, LL.M.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt die Nichtigkeit eines Puma-Schuhdesigns, da die wesentlichen Merkmale der Gestaltung bereits vor der Anmeldung durch einen Instagram-Post der Künstlerin Rihanna in neuheitsschädlicher Weise offenbart worden sind (EuG, Urteil vom 06.03.2024 - T-647/22 | Puma/EUIPO - Handelsmaatschappij J. Van Hilst).

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EuGH zur personalisierten Internetwerbung

Niklas Kinting

Mit Urteil vom 07.03.2024 (C-604/22) hat der EuGH Fragen zur Auslegung der DS-GVO im Zusammenhang mit der Verwendung von „Transparency and Consent Strings“ geklärt.

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Das neue Lobbyregistergesetz kommt: Für Interessenvertreter gelten künftig verschärfte Eintragungspflichten

Dr. Jörg Frederik Ferreau

Am 01. März 2024 treten umfangreiche Änderungen im Lobbyregistergesetz des Bundes (LobbyRG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde Anfang 2022 ein Lobbyregister beim Deutschen Bundestag eingeführt, um größere Transparenz der Interessenvertretung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern herzustellen. Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte des Gesetzes und die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.

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MfG vom EuG – Zurückweisung einer Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Das EuG urteilte am 31.01.2024 (Az. T- 188/23) über die amtliche Zurückweisung der Anmeldung einer Marke. Das darin enthaltene Akronym „IU“ sei – genau wie der Rest der Wortkombination – glatt beschreibend und damit mangels Unterscheidungskraft nicht markenfähig.

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BGH: EuGH-Vorlage zur Auslegung des schutzrechtsverletzenden Besitzes im Sinne von Art. 10 Abs. 3 lit. b der EU-Markenrechtsrichtlinie

Franziska Anneken

Der BGH hat dem EuGH zur Auslegung von Art. 10 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Richtlinie (EU) 2015/2436; MRL) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss v. 23.01.2024, Az. I ZR 205/22 – Extreme Durable).

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