Dr. Sascha Vander, LL.M.
Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht München I ein Unterlassungsurteil gegen einen süddeutschen Stromanbieter erstritten (LG München I, Urteil vom 19.03.2024, Az. 33 O 7368/23, nicht rechtskräftig). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale unter anderem wegen Telefonwerbung ohne wirksame Einwilligung.
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