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EXPERTISE

  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Lizenzvertragsrecht

VITA

Nach Abschluss des Studiums und der Promotion ist Dr. Anja Bartenbach seit Anfang 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem bei CBH beschäftigt. Berufsbegleitend absolvierte sie den LL.M.-Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.Dr. Anja Bartenbach ist im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung national und international tätiger Unternehmen in arbeitnehmererfinderrechtlichen und patentrechtlichen Fragen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Lizenzvertragsrecht.Im Rahmen des Arbeitnehmererfinderrechts hat Dr. Anja Bartenbach sich insbesondere auf erfinderrechtliche Konzernsachverhalte spezialisiert. In 2018 ist ihr Werk „Arbeitnehmererfindungen im Konzern“, welches sich mit sämtlichen im Konzernverbund auftretenden Fallgestaltungen beschäftigt, in der 4. Auflage im Carl-Heymanns-Verlag erschienen. Gleichzeitig ist Dr. Anja Bartenbach Mitautorin des nun in der 26. Auflage erschienenen Werkes „Kersten/Bühling, Formularbuch und Praxis der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ und des Werkes „Erdmann/Rojahn/Sosnitza, Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz“. Darüber hinaus ist sie mit zahlreichen Veröffentlichungen in der Fachzeitschrift „IPkompakt“ in Erscheinung getreten.

News

OLG Karlsruhe zur Vollstreckung des Rückrufanspruchs

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

Mit der Entscheidung „Aluminiumboden“ vom 18.07.2023 (Az. 6 W 30/23) hat sich das OLG Karlsruhe mit einer Vielzahl von höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen zum Rückrufanspruch nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 PatG auseinandergesetzt.

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WEITERE NEWS ANZEIGEN

BGH zur Kostentragungspflicht nach § 93 ZPO im Nichtigkeitsverfahren

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In der Entscheidung „Anzeigemonitor“ (v. 27.06.2023 – X ZR 59/21) hat der BGH seine Rechtsprechung zur Kostentragungspflicht nach § 93 ZPO fortgeführt, der in Patentnichtigkeitsverfahren aus Billigkeitsgründen nach § 84 Abs. 2 PatG entsprechend anwendbar ist, wenn der Beklagte dem Nichtigkeitskläger in vergleichbarer Weise einen Erfolg des Klagebegehrens sichert und keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat.

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BGH zu Angriffsmittel und gerichtliche Hinweise im Nichtigkeitsverfahren

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In der Entscheidung „Windturbinenschaufelmontage“ (Urteil vom 15. März 2022 – X ZR 45/20) beschäftigt sich der BGH mit der Frage, inwieweit die Parteien in einem Nichtigkeitsverfahren auf die rechtlichen Hinweise des Patentgerichts vertrauen dürfen.

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BGH zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In der Entscheidung „Heizkörperdesign“ (v. 23.09.2021, Az. I ZB 10/21) hat sich der BGH mit der Verletzung des Anspruchs nach Art. 103 Abs. 1 GG beschäftigt, wonach den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens garantiert wird, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern.

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BGH zur öffentlichen Zugänglichkeit des Standes der Technik

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In der Entscheidung „Diskontinuierliche Funkverbindung“ (Urteil v. 13.07.2021 – X ZR 81/19) beschäftigt sich der BGH einerseits mit der Frage der Zulässigkeit der eingelegten Rechtsmittel bei einer streitgenössischen Nebenintervention sowie der Frage der öffentlichen Zugänglichkeit eines der Neuheit entgegengehaltenen Dokumentes.

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