Am 07.09.2021 hat der Bundestag das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVMG“) bis zum 31.08.2022 verlängert.
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Am 07.09.2021 hat der Bundestag das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVMG“) bis zum 31.08.2022 verlängert.
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Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) ist am 22.07.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt überwiegend zum 01.01.2023 in Kraft. Hierdurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. In dem Gesetz werden in diesem Zusammenhang umfangreiche Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren vor deutschen Gerichten und Berichterstattung geregelt. Im Falle eines Verstoßes drohen Zwangs- sowie Bußgelder, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Bedeutung des Verstoßes sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens bestimmt.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.04.2021, Az.: I ZR 193/20, eine bei einer Vielzahl von Architektenverträgen verwendete Klausel über ein uneingeschränktes Betretungsrecht für unwirksam erklärt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs verstößt die Klausel gegen die Gebote von Treu und Glauben, weil sie die Belange der Bauherren nicht genug berücksichtigt.
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Nicht selten sind auf Stoffbeuteln kurze und prägnante Aussagen wie z. B. humorvolle oder zum Nachdenken anregende Statements zu finden. Mit der sich auf einem Stoffbeutel befindenden Aufschrift „ALLET JUTE“ hatte sich aus markenrechtlicher Sicht kürzlich das OLG Hamburg (3.2.21 – 3 U 9/19) zu befassen. Es ging insbesondere um die Frage, ob der Aufdruck auf dem Beutel seitens des angesprochenen Verkehrs als markenrechtlicher Herkunftshinweis anzusehen war.
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Am 04. November 2021 wird CBH-Rechtsanwältin Jennifer Bender einen Vortrag zum Thema „Schädlingsmanagement und Lebensmittelrecht – Pflichten der Unternehmen und Rechtsfolgen bei Befall“ halten.
weiterlesenFranziska Anneken
In der Entscheidung „Ohrhörer“ hat sich das BPatG mit der Frage befasst, ob das Teilungsrecht aus § 39 PatG auf europäische Patentanmeldungen anwendbar ist, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Art. 66 EPÜ (BPatG, Beschluss v. 28.07.2021, Az. 7 W (pat) 5/19). Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 PatG kann ein Patentanmelder die Anmeldung jederzeit teilen. Gegenstand der Teilungserklärung kann nur eine im Zeitpunkt der Teilungserklärung anhängige Anmeldung sein.
weiterlesenSebastian Hoppe, LL.M.
Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen verabschiedet.
weiterlesenAndreas Haupt / Dr. Carolin Dahmen
Am 26. Oktober 2021 (09:00 - 10:30 Uhr) geben Ihnen CBH-Partner Andreas Haupt und CBH-Partnerin Dr. Carolin Dahmen – aus fördermittel- und (bau-)vertraglicher Sicht – eine Übersicht über den maßgeblichen rechtlichen Rahmen und mögliche Fallstricke im Zusammenhang mit der BEG!
weiterlesenLara Itschert-Lau
Mit Beschluss vom 29.03.2021 (Az: Verg 9/21) hat das OLG Düsseldorf eine weitreichende Entscheidung zum Wiedereinstieg in die Eignungsprüfung im Vergabeverfahren gefällt. Danach darf ein Bieter im zweistufigen Vergabeverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs auf das (positive) Ergebnis seiner Eignungsprüfung vertrauen. Eine nachträgliche Aberkennung seiner Eignung ist aus Gründen des Vertrauensschutzes ausgeschlossen – auch wenn sie im Teilnahmewettbewerb fehlerhaft bejaht wurde.
weiterlesenDr. Sascha Vander, LL.M.
Das Amtsgericht Pfaffenhofen hat mit einer Entscheidung vom 09.09.2021 (Az. 2 C 133 /21) einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von EUR 300,00 wegen der Zusendung einer unerwünschten E-Mail-Werbung zuerkannt. Den Anspruch begründete das Gericht wegen mehrfacher Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und einem „unguten Gefühl“ des Werbeadressaten.
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