CBH Extra | Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Am 26. Oktober 2021 (09:00 - 10:30 Uhr) geben Ihnen CBH-Partner Andreas Haupt und CBH-Partnerin Dr. Carolin Dahmen – aus fördermittel- und (bau-)vertraglicher Sicht – eine Übersicht über den maßgeblichen rechtlichen Rahmen und mögliche Fallstricke im Zusammenhang mit der BEG!

Seit dem 1. Juli 2021 kann – neben der bisher bereits möglichen Förderung von Wohngebäuden – auch die Errichtung von energieeffizienten Nichtwohngebäuden mit in diesem Umfang noch nicht dagewesenen Zuschüssen von der KfW als Zuschuss oder vergünstigter Kredit gefördert werden. Gegenstand der Förderung sind nicht nur die Kosten für die Energieoptimierung, sondern die vollständigen Baukosten, was diese Förderung ungewöhnlich attraktiv macht.

Für förderungsfähige Vorhaben ist daher binnen kurzer Zeit die Bewilligung und Erhaltung der Förderung aufgrund des Umfangs zu einem wesentlichen Punkt der Projektfinanzierung geworden. Für die Bewilligung und den Erhalt der Fördermittel ist die Einhaltung der Förderbestimmungen insbesondere im Hinblick auf die abzuschließenden Verträge von erheblicher Bedeutung. Neben dem Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns sind insbesondere die standardisierten Nebenbestimmungen, der Zweckbindungszeitraum und der kurze, grundsätzlich auf 2 Jahre begrenzte Verwendungszeitraum zu nennen. Wer die Anforderungen nicht beachtet, riskiert, dass die Förderung nicht bewilligt oder zurückgefordert werden kann.

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Andreas Haupt

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Dr. Carolin Dahmen

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