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Reform des Maklerrechts beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern

Paul M. Kiss

Ab dem 23.12.2020 hat sich das Maklerrecht in Deutschland geändert. Betroffen sind Maklerverträge, die die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zum Inhalt haben. Mit der Änderung sollen Käufer vor zu hohen Kaufnebenkosten geschützt werden. Makler und Verkäufer sollen davon abgehalten werden die Provisionszahlung komplett auf den Käufer abzuwälzen. Um diesen Zweck zu erreichen, wurden entsprechende Normen zu dem bestehenden Normgefüge hinzugefügt.

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Prämiensparverträge

Dr. Martin Pagenkopf / Paul H. Assies

Anhörung der BaFin zur Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln vom 29.01.2021 (eingestellt auf www.bafin.de)

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Digitalisierung des Schuldrechts – Doppelschlag zum Ausklang des Corona-Jahres

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der deutsche Gesetzgeber hat zum Endes des Jahres 2020 zu einem "Doppelschlag" für die Umsetzung der RL(EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sowie der RL (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs ausgeholt. Einen Kurzkommentar von Dr. Sascha Vander finden Sie im Editorial in der K&R 2021, Heft 2 sowie auf unserer Website.

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Auf Reform folgt Reform: Bundesregierung veröffentlicht weiteren Gesetzesentwurf zur Änderung des UWG

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Bundesregierung am 20. Januar 2021 einen Entwurf zur Überarbeitung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) veröffentlicht. Dieser soll zum einen die verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/2161 umsetzen, zum anderen die wettbewerbsrechtliche Unsicherheit im Bereich des sog. Influencer-Marketings beseitigen. Nachdem das UWG erst zu Beginn des Jahres erhebliche Änderungen erfahren hat, folgt damit auf dem Fuße der nächste Schlag.

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Erste Rechtsprechung zum neuen Bauvertragsrecht: Kein Anspruch auf Abschlagszahlung nach Kündigung, keine einstweilige Verfügung!

Mit Urteil vom 16.10.2020 hat das LG Berlin (Az. 8 O 126/20) entschieden, dass der Auftragnehmer nach einer Kündigung des Bauvertrags keine Abschlagszahlungen mehr verlangen kann, sondern die Schlussrechnung legen muss. Nach Schlussrechnungsreife kann der Auftragnehmer überdies keine Abschlagszahlung nach der 80-Prozent-Regelung (§ 650c Abs. 3 BGB) im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend machen.

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Corona-Hilfen für Vermieter

Paul M. Kiss

Die Corona-Pandemie trifft nicht nur viele Mieter, sondern auch deren Vermieter hart. Viele Mieter bezahlen ihre Miete nicht oder nicht vollständig oder verspätet. Für Mieter wurden von staatlicher Seite einige Erleichterungen insbesondere während des ersten Lock-Downs geschaffen. Für Vermieter ist ein vergleichbares spezielles Hilfsangebot bisher ausgeblieben. Vermieter können aber von den allgemeinen staatlichen Hilfsangeboten profitieren. Eine genauere Aufschlüsselung der möglichen Hilfen, sowie welche Vermieter antragsberechtigt sind, soll im Folgenden vorgenommen werden. Dabei wird sich auf die Hilfsangebote des Bundes und des Landes NRW beschränkt.

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BGH – Gehörsrüge nach § 122a PatG

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

In einem Beschluss vom 17.11.2020 (Az. X ZR 3/18) hatte der BGH über eine auf § 122a PatG gestützte Rüge zu entscheiden, die mögliche Fehler einer zuvor ergangenen Entscheidung (Urteil in einem Patentnichtigkeitsverfahren) aufzeigte.

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„Neues zum Anwendungsbereich der Kündigungsfristenregelung in § 622 BGB“

Dr. Jörg Laber

Der wohl häufigste Beendigungsgrund für Arbeitsverhältnisse ist die ordentliche Kündigung. Durch diese wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer bestimmten Frist beendet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die zu beachtenden Kündigungsfristen finden sich insbesondere in § 622 BGB. Diese Vorschrift bindet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beim Ausspruch von ordentlichen Kündigungen an bestimmte Termine.

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