Mehr als zwei Jahre hat es gedauert, bis das Urteil in einer Auseinandersetzung zwischen einem Juraprofessor und einem juristischen Fachverlag durch den BGH veröffentlicht wurde (Urteil vom 20.12.2018, Az. I ZR 133/17). Grund war, dass der an sich siegreiche Kläger versuchte, die Veröffentlichung des zwar anonymisierten, aber detailreichen Urteils auf dem Verwaltungsrechtsweg zu verhindern.
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