Britta Iris Lissner, LL.M.
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass nicht nur die Verwendung einer eingetragenen geschützten Bezeichnung durch einen Dritten verboten ist, sondern eine geschützte Ursprungsbezeichnung auch vor der Übernahme eines zu ähnlichen Erscheinungsbildes schützt (EuGH, Urt. v. 17.12.2020 – C-490/19 - Morbier).
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